Werner,
sagen wir mal so, die Versicherungen bei Kreditkarten funktionieren für die Gesellschaften nur deshalb, weil die Kreditkarteninhaber in der Regel noch anderweitig versichert sind und die Kreditkartenversicherung lediglich sekundär leistet.
Generell sind die Versicherungen über eine Kreditkarte nicht ausreichend. Oft zahlt sie nur, wenn die Reise auch über die Kreditkarte gezahlt wurde, was nicht immer möglich ist. Dann ist der Leistungsumfang deutlich geringer, als bei einer reinen Reiseversicherung, wie eben beispielsweise die von Dir zitierte Klausel. Eine Reiseabbruchversicherung ist meist nicht enthalten (Reiseabbruch, z.B. ein naher Verwandter stirbt und man muss vorzeitig zurückreisen). Außerdem wird oft bei Krankentransporten nur der medizinisch notwendige, nicht aber auch der medizinisch sinnvolle Transport erstattet.
Fazit: Der Versicherungsschutz über eine Kreditkarte ist meist nur als lückenhaft zu bezeichnen und reicht im echten Notfall nicht aus. Gerade bei Kreuzfahrten können relativ hohe Kosten schon bei Kleinigkeiten anfallen. Es reicht oft schon, wenn man den Schiffsarzt aufsuchen muss, um eine hohe Rechnung zu bekommen. Ist eine Evakuierung erforderlich (vielleicht auch noch mit dem Heli), dann wird es noch teurer. Und viele Krankenhäuser im karibischen Raum haben für Ausländer ganz andere Tarife als für Einheimische (ein Beispiel ist da Mexiko).
Gruß
Carmen