• mcmuckel
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    geschrieben 1443202819000

    Wir machen während einer Kreuzfahrt einen Tages Stop in Kambodscha. Nun meine Frage,... muss man sich auch dafür ein Visum vorab besorgen? Der Aufwand wäre ja recht groß (von den Kosten mal abgesehen). Gibt es jemanden, der evtl. auch mit einem Kreuzfahrtschiff dort war und mal berichten kann, wie das da abläuft? Danke im Voraus.

  • glückskatze09
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    geschrieben 1445796011000

    Wir kommen im Dezember auch in Kambodscha vorbei im Rahmen unsere Aida Kreuzfahrt und zumindest laut aida muß man zwingend so ein blödes Visum beantragen, sonst kommt man nicht mal aufs Schiff. Für das Visum muß man übrigens seine Original Pässe an die Kambodschanische Botschaft nach Berlin schicken ^^ Kann mir nicht vorstellen dass es bei anderen Veranstaltern anders ist, an besten fragst du einfach mal nach.

  • Winzi
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    geschrieben 1445878481000

    Hallo !

    Wir machen im Januar auch eine Kreuzfahrt von Singapur nach Hongkong mit der Volendam und sind für einen Tag in Sihanoukville und laut meiner Rückfrage bei der Reederei HAL hieß es: das Visum könnten wir onboard for purchase bekommen.

  • panguitch
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    geschrieben 1445879812000

    Hallo,

    bei solchen Fragen, gehe ich immer gern auf verlässliche Seiten wie das 

    Auswärtige Amt 

    Hier ein kleiner Auszug, zu finden in dem obigen Link, bitte etwas runterscrollen, da sind alle Infos und links.

    Visum

     

    Für deutsche Staatsangehörige besteht für Kambodscha Pass- und Visumzwang. Folgende drei Möglichkeiten für deutsche Staatsangehörige, ein Visum einzuholen, sind dem Auswärtigen Amt bekannt:

     

    Einholung des Visums vor Reiseantritt bei einer kambodschanischen Auslandsvertretung, z. B. der kambodschanischen Botschaft in Berlin. Nähere Informationen finden Sie z. B. auf den Webseiten der Botschaft in Berlin (Externer Link, öffnet in neuem Fensterhttp://www.kambodscha-botschaft.de). Touristenvisa werden grundsätzlich mit einer Gültigkeit für einen Aufenthalt von vier Wochen ausgestellt. Bei der auf einem vor der Einreise eingeholten Visum angegebenen Gültigkeitsdauer handelt es sich um die Nutzungsfrist des Visums. Das bedeutet, dass die Einreise innerhalb der angegebenen Frist, im Regelfall drei Monate, erfolgen muss. Die Dauer des zulässigen Aufenthalts, maximal 30 Tage, wird erst bei Einreise durch die Einwanderungsbehörden festgelegt.

    Die anderen Möglichkeiten kann man dann über den link nachlesen.

    Schöne Reise!
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