...Du wirst einen RP benötigen, da der BPA nur bei der Einreise auf dem Luftweg anerkannt wird.
Hier mal der entsprechende Passus vom Auswärtigen Amt:
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Zur Einreise wird im Normalfall ein Reisepass benötigt, der noch mindestens sechs Monate lang gültig sein muss.
Der deutsche Kinderreisepass wird anerkannt. Der Eintrag von Kindern in den Reisepass eines Elternteils ist (mit Lichtbild) grundsätzlich ausreichend. Es wird jedoch die Vorlage eines Kinderreisepasses oder eigenen Reisepasses empfohlen. Auch der bisherige Kinderausweis mit Lichtbild wird noch akzeptiert.
Von der Vorlagepflicht eines Reisepasses kann bei der Einreise von Pauschaltouristen auf dem Luftweg abgesehen werden, wenn der deutsche Reisende stattdessen einen Personalausweis und Buchungsunterlagen zu einer Pauschalreise mit sich führt (Hin- und Rückflugticket zuzügl. Hotelvoucher für die Dauer des vorgesehenen Aufenthalts).
Der Personalausweis muss noch mindestens sechs Monate lang gültig sein.
Alleinreisende Minderjährige sollten eine beglaubigte Vollmacht der / des Sorgeberechtigten mit sich führen.
Visum
Die vorherige Einholung eines Visums ist nicht erforderlich. Nach der Einreise können sich deutsche Staatsangehörige bis zu drei Monaten in Tunesien visumfrei aufhalten. Der von den tunesischen Grenzbehörden ausgegebene Einreisenachweis "Carte de visiteur non-résident" ist sorgfältig aufzuheben und bei Wiederausreise vorzulegen. Bei Überschreiten des dreimonatigen Aufenthalts wird eine Strafgebühr von 10,-TD pro Woche erhoben, die bei Ausreise (mittels Wertmarken) beglichen werden muss, sonst wird die Ausreise nicht gestattet.