Hallo,
Hier ein Auszug der AGB´s zum Thema Schwangerschaft!!
6.2 Jeder Passagier mit einem die Reisetauglichkeit möglicherweise beeinträchtigenden Gesundheitszustand ist verpflichtet, vor der Buchung ein ärztliches Attest beizubringen. Schwangeren Frauen in jedem Schwangerschaftsstadium wird empfohlen, vor der Reise medizinischen Rat in Anspruch zu nehmen.
6.3 Die Firma hat an Bord keines ihrer Kreuzfahrtschiffe adäquate medizinische Einrichtungen für Geburten.Von Passagieren, die zum Ende der Kreuzfahrt ihre 28. Schwangerschaftswoche erreicht haben werden, kann die Firma keine Buchungen entgegennehmen oder solche Passagiere befördern.
6.4 Schwangere Passagiere bis zur 28. Schwangerschaftswoche zum Zeitpunkt der Einschiffung benötigen ein ärztliches Attest, das ihre Reisetauglichkeit bestätigt.
6.5 Im Fall, dass einem Passagier zum Buchungszeitpunkt seine Schwangerschaft nicht bewusst war und er diesen Umstand nicht gewusst haben kann, wird die Firma dem Passagier bei Stornierung der Buchung den vollen bezahlten Preis zurück erstatten, sofern die Stornierung sobald wie unter den Umständen möglich durchgeführt wird. Die Firma hat darüber hinaus keine weiteren Verpflichtungen gegenüber dem Passagier.
6.6 Die Firma behält sich ausdrücklich das Recht vor, Passagieren, die in einem fortgeschrittenen Schwangerschaftsstadium zu sein scheinen, die Mitnahme zu verweigern, ohne dass diesen im Zusammenhang damit ein Anspruch erwächst.
Würde mich mit meinem Reisebüro oder MSC in verbindung setzen und abklären.