• cubame
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    geschrieben 1299756211000

    Hat jemand Erfahrung damit, einen Kubaner zu sich in die Schweiz einzuladen? Es handelt sich um einen Freund, also nicht verwandt und kein Heirats-Kandidat :) Wie stehen die Chancen, dass das Gesuch angenommen wird? Ist es einfacher/sicherer, wenn man es über ein Künstler-Visum versucht (er ist Salsa-Tanzlehrer)? Wie geht man in diesem Fall vor? Bin dankbar für Tipps..

     

  • Pipito
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    geschrieben 1299762340000

    Hallo cubame,

    das gesamte Schengen-Recht ist auch für die Schweiz gültig.

    Im Rahmen dieses Abkommenes haben die Botschaften und Konsulate der Schengen-Staaten neben anderen Aspekten, wie wirtschaftlicher Absicherung im Einladungsland und Krankenversicherung während des Besuchsaufenthalts insbesondere auch die Rückkehrbereitschaft des eingeladenen Kubaners zu prüfen. Daran scheitert es sehr häufig. Der eingeladene Kubaner muss seine Verwurzelung auf Kuba nachweisen, z.B. durch feste Arbeit, Familie und evtl. Kinder auf Kuba. In der Deutschen Botschaft in Havanna werden in jedem Einzelfall entsprechende Interviews mit den Kubanern durchgeführt, wobei instensiv der Zweck der Reise, die Beziehung zum Einladenden und die Argumente für eine Verwurzelung auf Kuba geprüft werden, um sich ein Bild vom potentiellen kubanischen Gast und von der einladenen Person zu machen. So wird es sicherlich auch in der Schweizer Botschaft in Miramar laufen. Bei kleinsten Unstimmigkeiten oder Widersprüchen, die oft auch unbedacht geäußert werden, wird das Visum regelmäßig versagt, auf das ja kein Anspruch besteht.

    Ihn als Künstler einzuladen könnte durchaus problematischer sein, denn dann müsste ein spezielles Visum beantragt werden. Es müsste überprüft werden, was er in der Schweiz machen möchte, entspr. schriftliche Unterlagen, z.B. der Tanzschule in der Schweiz wären nachzuweisen und die kubanischen Institutionen müssten damit einverstanden sein und kooperieren. Das kann gut klappen oder auch gar nicht, ist halt immer vom Einzelfall abhängig. Ich hatte schon etliche Fälle von Einladungen aus diversen Gründen in meiner Betreuung und wurde oft überrascht, negativ aber durchaus auch positiv. Ich hatte auch schon Fälle, in denen der Einladende zu 100 % sicher war, dass sein Gast wieder zurückkehrt und er wurde dann bitter enttäuscht. In einem Fall hatte die einladende Person seinen kubanischen Gast zum Flughafen gebracht und im Flughafengebäude während eines Toilettenbesuchs des Einladers setzte sich der Kubaner dann ab und flog mit einem vorher gekauften Ticket nach Spanien um dort **** zu beantragen. Das war für den Einlader mit erheblichen administrativen Problemen verbunden. Er hatte seinem kubanischen Freund während seines Aufenthalts einen seiner Computer im Internetanschluss zur Verfügung gestellt und konnte im nachhinein lückenlos feststellen, dass er lediglich benutzt worden war, um nach Deutschland zu gelangen. Der Kubaner hatte lange geplant, sich abzusetzen. Es war im offenbar auch egal, dass sein Einlader dies auf dem Computer feststellen konnte. Diese Fälle sind zwar sicher nicht die Regel, kommen aber leider immer wieder vor, was natürlich auch die Botschaften wissen und daher intensiv kontrollieren und befragen.

    Pipito

  • Dylan
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    Beiträge: 7625
    geschrieben 1299779070000

    Ich habe mal in Santiago eine Violinistin aus der Schweiz kennen gelernt. Diese Dame gibt Violinenunterricht in Santiago und ist dadurch oft auf Kuba, speziell in Santiago. Sie organisiert unter anderem auch für kubanische Musiker klassische Konzerte in der Schweiz, Österreich und Deutschland. Um ca. acht kubanische Musiker für sechs bis acht Monate in die Schweiz zu bekommen, muss sie dem kubanischen Staat 10'000 Schweizer Franken zahlen. Jener Betrag ist für die kubanische Krankenversicherung der Musiker und zum Teil als Vorabgabe der Gage. Sind jedoch die Musiker wieder zurück, müssen sie nochmals 50% ihrer Einnahmen an den kubanischen Staat abführen. Im Vorfeld muss die gute Dame vorweisen, dass sie eine private Krankenversicherung für die Musiker in der Schweiz abgeschlossen hat. Auch muss sie die Höhe der Gage angeben, obwohl noch keine konkreten Konzerttermine festgelegt sind und sie noch gar nicht weiß, wie hoch die Gage ausfallen wird. Des Weiteren muss sie für die Vollverpflegung der Musiker garantieren. Die Übernachtungen müssen ausschließlich in einem mindest Drei-Sterne-Hotel geboten werden – unter dem ist nicht möglich. Die Einnahmen haben noch nie die Ausgaben, inklusive Vorinvestierung, gedeckt. Meist bleibt es bei einem privaten Defizit von 20'000 CHF. Durch ihre eigene Tantieme kann sie aber dieses Defizit verkraften.

    Was für eine sozial und kulturell engagierte Dame!

    Meine Hochachtung!

    Dies ist mein persönlicher Eindruck oder meine persönliche Meinung oder meine persönliche Erfahrung und muss nicht mit den Eindrücken oder den Meinungen oder den Erfahrungen anderer Personen übereinstimmen oder entsprechen.
  • KaPi01
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    Beiträge: 289
    geschrieben 1299779453000

    Hier ein Auszug von der Botschaft in Berlin:

     

    Information für die Einladung eines kubanischen Bürgers nach Deutschland

    Ab Mai 2007 können die Einladungsschreiben für kubanische Staatsbürger mit nachgewiesenem Verwandtschaftsverhältnis ersten oder zweiten Grades (Eltern, Söhne/Töchter, Großeltern, -kinder) direkt in den konsularischen Vertretungen Berlin und Bonn ausgestellt werden. Die Einladung im Konsulat kostet 200,00 €. Wenn sie die Einladung per Post schicken, kostet die Einladung 225 €. Dem Antragsschreiben fügen sie dann bitte noch eine von ihnen persönlich unterschriebene Kopie der ersten Seite ihres Reisepasses und einen mit ihrer Adresse und dem Porto von 0,55 € versehenen Umschlag bei. Kubanische Bürger die eine Einladung aussprechen müssen in dem Konsulat registriert sein in dem sie die Einladung aussprechen.

    Kubanische Bürger ohne diese Verwandtschaftsbeziehung ersten oder zweiten Grades zur einladenden Person können unter Einhaltung folgender Voraussetzungen eingeladen werden Die Einladung im kubanischen Konsulat kann erst nach Vorlage eines notariellen Dokuments (Eidesstattliche Erklärung) beantragt werden. Die Eidesstattliche Erklärung und deren Übersetzung ins Spanische müssen vom Landgericht beglaubigt werden. Die Eidesstattliche Erklärung muss folgende Angaben und Aussagen beinhalten:

    - Vom Einladenden: Vor- und Nachname, Familienstand, Nationalität, Identität, Geburtsort und –datum, Wohnanschrift, Beruf und derzeitige Beschäftigung- Vom Eingeladenen: Vor- und Nachnamen, Familienstand, Personalausweis-Nr., Geburtsort und –datum, Wohnanschrift, Vor- und Nachnamen der Eltern, Nationalität, Beruf und derzeitige Beschäftigung.- Anlass der Einladung. Dabei muss eindeutig der Verwandschafts- bzw. Freundschaftsgrad geäußert werden- Dauer der Reise- Verpflichtung des Einladenden, die finanzielle und rechtliche Verantwortung  (d.h. sollte sich der eingeladene Kubaner aus dem Staub machen, trägt man alle Kosten für die polizeiliche Suche (Interpol), Abschiebehaft, Ausreise ... das kann ganz schön Kosten)

      für den Eingeladenen zu tragen. Die einladende Person muss sich zur Übernahme sämtlicher anfallender Unterkunfts-, Verpflegungskosten, Kosten für den Rückflug, Visakosten usw. verpflichten Es muss versichert werden, dass die eingeladene Person während seines Aufenthaltes nicht ohne Schutz bleibt.

     Die anschliessend im Konsulat ausgestellte und vom Konsul unterschriebene Einladung wird per e-Mail an die Internationale Anwaltskanzlei (Consultoría Jurídica Internacional – CJI) geschickt. Nach Erhalt der Bestätigung kann der Eingeladenen nun die notwendigen Formalitäten bei den kubanischen Migrationsbehörden erledigen.

    Eine Einladung wird jeweils nur für eine Person und eine einzige Reise ins Land des Einladenden ausgestellt. Sie hat eine Gültigkeit von einen Jahr, gerechnet ab dem Ausstellungsdatum des Einladungsdokuments im Konsulat.

    Für die Berichtigung von nach der Weiterleitung an die CJI festgestellten Fehlern im Einladungsformular, die von der einladenden Person zu verantworten sind, kommt die zu diesem Zweck festgelegte konsularische Gebührenordnung zur Anwendung.

    Das Einladungsschreiben ist ein personenbezogenes Dokument, d.h. dass damit nur eine einzige Person eingeladen werden kann. Der Eingeladene muss volljährig sein. Minderjährigen bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung beider leiblicher Elternteile mittels einer eigenen notariellen Erklärung.

    Mitarbeiter des Gesundheitswesens der Republik Kuba benötigen die Genehmigung des Gesundheitsministeriums für die Ausreise.

    Die Einladung im Konsulat kostet 200,00 €. Die Vorlage eines Personalausweises oder Reisepasses ist obligatorisch. Wenn sie die Einladung per Post schicken, kostet die Einladung 225 €. Dem Antragsschreiben fügen sie dann bitte noch eine von ihnen persönlich unterschriebene Kopie der ersten Seite ihres Reisepasses und einen mit ihrer Adresse und dem Porto von 0,55 € versehenen Umschlag bei.

    Zusätzliche Informationen:

    Darüber hinaus ist es notwendig, dass der Gastgeber in Deutschland sich bei den zuständigen Behörden am jeweiligen Wohnort (Ausländerbehörde) erkundigt, welche Formalitäten bei den deutschen Behörden erforderlich sind, damit der eingeladene kubanische Bürger bei der Deutschen Botschaft in Havanna das Einreisevisum beantragen kann. Dies sind normalerweise eine Verpflichtungserklärung und eine Krankenversicherung (kann beim ADAC abgeschlossen werden). Diese Dokumente müssen von Ihnen zum Gast nach Kuba gesandt werden.

    Ihr Gast benötigt in Kuba ca. 350 Euro für die Passausstellung, Ausreisekarte, Visa etc. Überweisungen an seine Adresse in Kuba können über das Reisebüro „tropicana touristic“ in Berlin telefonisch veranlasst werden. Rufen Sie dazu bitte an: 030-8537041/42.

    Wenn Sie in den ‚alten Bundesländern’ wohnen, wenden Sie sich bitte an die Botschaft der Republik Kuba, Außenstelle Bonn, Kennedyallee 22-24, 53175 BonnTel: 0228-3090 Fax: 0228-309244 e-mail: ofidip-bonn@botschaft-kuba.de

    Kubanisches Konsulat Berlin

    " Wir leben alle unter demselben Himmel, aber wir haben nicht alle denselben Horizont "
  • Dylan
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    geschrieben 1299779658000

    Cubame will aber in die Schweiz einladen, liebe Karin. ;)

    Dies ist mein persönlicher Eindruck oder meine persönliche Meinung oder meine persönliche Erfahrung und muss nicht mit den Eindrücken oder den Meinungen oder den Erfahrungen anderer Personen übereinstimmen oder entsprechen.
  • KaPi01
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    geschrieben 1299780422000

    Ist aber auch für deutsche Einlader interessant, lieber Dylan :kuesse:

    Überschrift lautet "Kubaner einladen"

    " Wir leben alle unter demselben Himmel, aber wir haben nicht alle denselben Horizont "
  • cubame
    Dabei seit: 1299715200000
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    geschrieben 1299783829000

    Danke für die Informationen! Tönt leider nicht gerade ermutigend...

    @Pipito: Was wollen die Behörden bezüglich "Zweck der Reise, Beziehung zum Einladenden" denn wohl hören? Meine Idee ist, statt selber nach Cuba zu fliegen, meinem cubanischen Tanzpartner (mit dem ich mittlerweile per email befreundet bin) diese Reise zu ermöglichen. Im Gegenzug würde er mir Tanzunterricht erteilen (in Cuba hat er eine feste Arbeit als Tanzlehrer). - Nun, das wäre die Wahrheit. Ob man damit eine Chance hat ist wohl fraglich...

  • Trieli
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    geschrieben 1299789647000

    Das wird mehr als schwierig werden.

    1. Ist das Procedere sehr langwierig.

    2. Sehr teuer

    3. Sind die Chancen sehr gering dass das Visum erteilt wird. Zumindest in Deutschland würde ich schwarz sehen. 

    Sollte er jedoch auf Kuba verheiratet sein und Kinder haben und dazu noch ein Haus besitzen, dann würden die Chancen steigen. 

    Es gibt noch ein anderes auf Kuba spezialisiertes Forum in dem du dich noch weiter informieren kannst. Bei Interesse melde dich einfach bei mir per PM.

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