Nachfolgend schildere ich in Kurzform meine aktuellen Erfahrungen mit der US-Embargo-Politik gegen Kuba und die Einflussnahme der US-Regierung auf US-amerikanische Firmen:
Meine Frau hat ihre Schwester und ihre 14-jährige Nichte, beide auf Kuba lebende Kubanerinnen, zum Urlaubsaufenthalt nach Deutschland eingeladen. Den beiden wurde von der Deutschen Botschaft in Havanna ein Schengen-Visum für 5 Wochen ausgestellt. Wir hatten in dieser Zeit u.a. eine einwöchige Kreuzfahrt mit der Liberty of the seas von Royal Caribbean, beginnend am 20.07.14 ab Barcelona innerhalb der Schengen-Staaten (Spanien, Frankreich und Italien) mit zwei Kabinen gebucht.
Es sollte für die Nichte ein unvergessliches Geschenk zum 15. Geburtstag werden.
Als wir am 20.07.14 auf's Schiff gehen wollten, wurde uns bei der Passkontrolle von Royal Caribbean mitgeteilt, dass der kubanischen Schwägerin, die wie wir schon mehrfach mit RCCL gefahren war und als Gold-Mitglied dort registriert ist und ihrer kubanischen Tochter der Zugang zum Schiff verweigert wird.
Es gebe seit der vergangenen Woche ein neues US-Recht, das sämtliche Geschäftsbeziehungen amerikanischer Firmen mit Kubanern verbiete und an das sich auch RCCL halten müsse. Eine Mitnahme sei nur noch möglich, wenn sie ihre permanente Residenz außerhalb Kubas hätten oder im Besitz eines US-amerikanischen B1 oder B2-Visums seien.
Da die beiden auf Kuba leben, was auch RCCL schriftlich mitgeteilt worden war und von dort beim Online-Check-In akzeptiert wurde, konnten sie natürlich keine permanente Residenz außerhalb Kubas nachweisen.
Die Kreuzfahrt wurde von RCCL für die beiden kurzerhand und für uns tränenreich storniert. Die zuvor bereits abgegebenen Koffer wurden gesucht und uns nach ca. 2 Stunden zurückgegeben. Das gültige Schengen-Visum der beiden, das noch eine Woche zuvor für die Reise ausgereicht hätte, reichte nun nach der aktuellen Sanktionierung der Kubaner durch die USA nicht mehr aus. Diese rechtlichen Änderungen seien zwar erst nach der Buchung in Kraft getreten, wie man von RCCL einräumte, sie müssten jedoch auch auf unsere Verwandten angewendet werden. Es täte ihnen leid aber aktuelles US-Recht verbiete ihnen, die beiden mitzunehmen.
Eine Erstattung des Reisepreises komme jedoch nicht in Betracht, wurde uns mitgeteilt, da die Vorlage der für die Reise notwendigen Papiere im Verantwortungsbereich des Reisegastes liege und diese bei Reiseantritt nicht vollständig vorgelegt werden konnten.
Was sich beim Einchecken in Barcelona abgespielt hat und wie wir und vor allem unsere kubanischen Verwandten sich gefühlt haben, möge man sich bitte selbst vorstellen. Meine Frau und ich sind natürlich auch nicht gefahren, obwohl man uns dies von RCCL ernsthaft vorgeschlagen hatte.
Ich schreibe das hier möglichst sachlich, meine Gefühlslage ist naturgemäß eine andere.
Das mit dem unvergesslichen Erlebnis für unsere Nichte dürfte zumindest geklappt haben….
LG Pipito