"Nackte Tatsachen" können für den Reiseveranstalter teuer werden / Wenn der Hotelier FKK-Praktiken in seiner Anlage duldet (FOTO)
Die Unterbringung in einer Hotelanlage, in der FKK praktiziert wird, kann einen Reisemangel darstellen. Darauf weist Rechtsanwalt Thomas Allgaier von der Onlineplattform ferienretter.de hin. In einem konkreten Fall musste der Reiseveranstalter einem Ehepaar deshalb nicht nur den Reisepreis erstatten, sondern zusätzlich auch einen Schadensersatz zahlen. Das Paar hatte sich an zu vielen "nackten Tatsachen" in dem Hotel gestört und deshalb geklagt
Gilt sicher auch für andere Destinationen.
Also klagen,wenn die älteren Damen.....
Übrigens: In KUBA ist OO offiziell verboten.