17 mallorquinische Mietwagenfirmen schulden dem Finanzamt insgesamt 11 Millionen Euros. Sollte das Finanzamt auf der Zahlung dieser Schulden bestehen (alles sieht danach aus) gingen diese Firmen garantiert in Bankrott.

Bis vor einigen Jahren lebten die Mietwagenvermieter nicht (nur) vom Vermieten der Autos, sondern – und vor allem - von deren Verkauf. Die damals sozialistische Regierung stellte die Mietwagenanbieter vom Zahlen der Zulassungssteuer (im Schnitt 12% des Kaufpreises) frei. Diese Vergünstigung sollte am Ende der 90-er Jahre den betroffenen Firmen finanziell auf die Beine helfen.

In der Praxis ergab sich somit folgende Rechnung für die Autovermieter: massiver Kauf (Stückzahl von tausenden Einheiten) mit einem Rabatt von ca. 20% auf den Neupreis. Freistellung vom Zahlen der Zulassungssteuer, Rückzahlung der MWSt. beim Export der Fahrzeuge – als Gebrauchtwagen - ins Ausland.

Damit diese Rechnung aufging musste man die Zulassungssteuer erst bezahlen, und dann die Rückzahlung beim Finanzamt beantragen. Die Betroffenen stellten dem Finanzamt folgende Frage: wenn wir diese Steuer zurückbekommen, warum sie dann erst bezahlen? Die inzwischen rechtsgerichtete Regierung (Volkspartei) stimmte diesem Vorgehen zu. Das funktionierte 4 Jahre lang perfekt. Viele der ‘Mietautos’ wurden erst gar nicht in der Vermietung eingesetzt sondern als ‘Gebrauchtwagen’ – brandneu – direkt ins osteuropäische Ausland – weiterverkauft.

2004 gewannen wieder die Sozialisten. Bei der Inspektion der Abrechnungen der MWSt. einer mallorquinischen Mietwagenfirma wurde das Finanzamt stutzig. Was die MWSt. anbelangt konnte man dem Unternehmer nichts anhaben, aber man stoss auf ‘die Sache mit der Zulassungssteuer’. Man forderte die Zahlung der Zulassungssteuer aller Fahrzeuge der letzten 4 Jahre. Die Freistellung dieser Steuer sei nicht korrekt angewand worden, man schulde nicht nur die letzten 4 Jahre sondern eine Strafe von 150% und – zusätzlich – die angelaufenen Zinsen. Die Firma ging gezwungenermassen in Bankrott……. und ging vor Gericht. Der Unternehmer verlor in erster Instanz. Zuerst hätte er die Zulassungststeuer zahlen und – danach – die Rückerstattung beantragen müssen. Das oberste, spanische Gericht lehnt die Berufung des Urteils ab.

Und die Paradoxe der Geschichte: das Finanzamt will kassieren (das bestätigt auch das Gericht), aber es wird keine Rückerstattung geben, denn diese sei verjährt. Und diesem ersten Fall werden jetzt vorraussichtlich alle anderen betroffenen Mietwagenfirmen folgen … mit dem selben Ergebnis? Alle bankrott?