Wir haben für den 11.09. eine Finca gebucht (bei Fincallorca), die ich bis zum 07.08. vollständig bezahlen muss. Wir sind alle geimpft und somit würden wir auch bei der Einstufung zum Hochinzidenzgebiet fliegen wollen. Trotzdem bleibt ja noch das Risiko das die Balearen vielleicht vorher noch dicht machen...
Nun frage ich mich also ob ich die Restzahlung nach §321 BGB rauszögern kann? Hat das letztes Jahr vielleicht jemand erfolgreich gemacht oder hat es auch vor zu machen?
Wenn ich einen Gutschein für die Anzahlung bekomme stört mich das nicht, aber ein Gutschein für 5.000€ muss nicht unbedingt sein.
LG