Ja, es ist richtig, man muss den Auslandskrankenschein der gesetzlichen Krankenkasse erst einmal bei einer hiesigen Behörde gegen einen inländischen Krankenschein einlösen und sich dann zu einem inländischen, niedergelassen Arzt begeben.
Doch erst einmal finde diese Behörde zum Tausch und dann einen hiesigen Arzt, der Dich als Tourist mit diesem Krankenschein behandelt.
Dazu noch bei einem akuten Notfall. Ich habe das einmal in Portugal durchgemacht und werde dieses Prozedere nicht noch einmal wagen.
Habe nun immer den Auslandskrankenschein, hier des ADAC bei mir, habe diesen auch schon etliche Male benötigt und immer sofort nach Urlaubsrückkehr die Kosten formlos eingereicht und unverzüglich erstattet bekommen.