Danke curiosus, der Hinweis war klasse!
Vielleicht aber noch ein Wort zu dem verwirrenden Begriff des Kranken-Rücktransportes und der „medizinischen Notwendigkeit“ – da steckt nämlich der ****** im Detail: „Medizinische Notwendigkeit“ bedeutet nämlich ganz explizit, dass die Behandlung im Erkrankungsland nicht fach- oder sachgerecht erfolgen kann. Nur dann tritt der Versicherungsfall ein. Damit entfällt zum Beispiel für Kroatien praktisch jede Notwendigkeit für einen versicherten Rücktransport. Uuuups!
Anders fasst dies z.B. der ADAC in seinen Vertragsbedingungen, wobei sich hier kein Wort von „medizinischer Notwendigkeit“ findet:
„...Wenn Sie im Ausland schwer erkranken oder erheblich verletzt werden, organisiert der ADAC-AmbulanzService, im Bedarfsfall, Ihren Rücktransport in Abstimmung mit dem behandelnden Arzt. Falls erforderlich, bringen wir Sie per Ambulanz-Jet nach Deutschland zurück. Die Kosten übernehmen wir in voller Höhe...“
Das klappt übrigens völlig reibungslos und unbürokratisch, vor allem aber komplett organisiert und unabhängig vom Engagement der Mediziner vor Ort.