• Nele0912
    Dabei seit: 1186272000000
    Beiträge: 19
    geschrieben 1186477305000

    Habe nur ein kleine Frag an die Ägypten Kenner;-)

    Wenn ich in Ägypten ärztlich behandelt werden muss trageich die Kosten bzw. muss ich die Behandlungskosten auslegen oder rechnen die mit meiner Krankenkasse sofort ab wie in Deutschland?

    Frag dieses weil ich zum Beispiel auf den Kanaren die Behandlung vorstrecken musste und konnte mir dann die Kosten nach dem Urlaub von meiner Krankenkasse erstatten lassen jedoch mit Tränen in den Augen denn die behandlungskosten in Spanien waren damals höher als das in deutschland gekostet hätte und ich bekam vom Behandlungsbetrag nur 50 % wieder*grummel*

    Danke schon im voraus für eure Erfahrungen und euer Wissen:-)

    Grüsse Sandra

  • Katja13
    Dabei seit: 1117929600000
    Beiträge: 394
    geschrieben 1186477921000

    hallo,

    schliess eine ordentliche auslandskrankenversicherung ab! die erstatten die gesamten anfallenden kosten. bei unserer ist es z.b. so, dass man eine normale untersuchung und rezept bzw. medikamente erstmal selbst zahlt und dann komplett wieder bekommt. grössere sachen, wenn man möglicherweise in eine klinik muss, werden dann direkt abgerechnet. da muss man nicht tausende euros hinblättern.

    so eine auslands-kv ist auch überhaupt nicht teuer. wir bezahlen 17 euro pro jahr für die gesamte familie.

    lg katja

    ps.

    ich bin jetzt mal davon ausgegangen, dass du damals nur über dei normale gesetzliche krankenkasse versichert warst, oder?

    Ich liebe Urlaub!!!
  • Nele0912
    Dabei seit: 1186272000000
    Beiträge: 19
    geschrieben 1186479263000

    Ja genau ganz normal über die gesetzliche KV war ich da unterwegs und den üblichen Auslandsversicherungsschein.

    Das war dann wohl das Problem:-(

    Dank dir für deine schnelle Hilfe und auskunft;-)

  • _Cleopatra_109
    Dabei seit: 1171843200000
    Beiträge: 363
    geschrieben 1186492826000

    Hallo Nele,

    allerdings mußt du bei Auslandskrankenversicherungen beachten, dass sie nur für akute Behandlungen einspringen, d.h. jährlicher Jahrescheck beim Zahnarzt wird dir z.b. nicht ersetzt. Auch Krankenheiten die bei Abflug schon bekannt waren, werden in der Regel nicht ersetzt.

    Grundsätzlich gilt das alle Behandlungen vor Ort sofort bezahlen mußt. Dies kann je nach Krankenhaus und Ausbildung des Arztes verschieden hoch sein.

    Gruß

    Cleo

  • Beate99
    Dabei seit: 1165795200000
    Beiträge: 400
    geschrieben 1186607607000

    @Nele0912 sagte:

    Habe nur ein kleine Frag an die Ägypten Kenner;-)

    Wenn ich in Ägypten ärztlich behandelt werden muss trageich die Kosten bzw. muss ich die Behandlungskosten auslegen oder rechnen die mit meiner Krankenkasse sofort ab wie in Deutschland?

    Hallo Sandra,

    Arztkosten in Ägypten werden von den Krankenkassen nicht übernommen.

    Du mußt in jedem Fall vorlegen.

    Wenn du eine Auslandsreise-Krankenversicherung abschließt, kannst du die Rechnung dort nachher einreichen.

    LG

    Beate

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