Hallo,
wir fliegen in den Pfingstferien in die Türkei. Unser Sohn bekommt das Medikament Medikinet retardt. Das Medikament fällt unter das Betäubungsmittelgesetz. Da es in der Türkei ja ziemlich heikel sein soll, bin ich mir nicht so sicher was wir brauchen.
Lt. Arzt reicht eine Bescheinigung vom Schengener Abkommen, beim Gesundheitsamt habe ich angerufen, die sagen das Gleiche (allerdings auf englisch). Im Internet habe ich jetzt aber nichts gefunden, das die Türkei überhaupt dem Schengener Abkommen angehört.
Hat jemand diesbeüglich Erfahrung? Stimmt es, das die Bescheinigung auf türkisch sein muss?
Für Antworten wäre ich Euch dankbar.
Gruß Vreni