Rückflug konnte aus gesundheitlichen Gründen nicht angetreten werden

  • Simone25
    Dabei seit: 1333756800000
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    geschrieben 1536668649771

    Hallo zusammen,

    wir sind mit 5 Personen nach Spanien geflogen.

    Rückflug 02.09.2018 morgens um 9:15 Uhr.

    OnlineCheckin am 01.09.2018 morgens für alle 5 erledigt.

    Am 01.09 gegen 19 Uhr stürzte meine Freundin und musste ins Krankenhaus.

    Eine von uns fuhr mit ins Krankenhaus und ich habe vom Hotel bei der Notfalltelefonnummer des

    Reiseveranstalters angerufen und den Vorgang geschielder.

    Gegen 21 Uhr war klar das meine Freundin ( zwei angebrochene Ledenwirbel) nicht mit uns zurückfliegen

    kann.Wir haben dann erneut bei der Notfalltel angerufen und mitgeteilt das Sie definitiv nicht mitfliegen kann.

    Dienstag wurde Sie dann mit einem Stützkorsett aus dem Krankenhaus entlassen aber keine fühlte sich für den Rückflug u den Transport

    zum Flughafen verantwortlich.

    Auslandskrankenversicherung nicht da sie nicht operiert werden muss.

    Reiseveranstalter nicht da wir keine stornierbaren Rückflüge ( Pauschalreise) hatten.

    Jetzt haben wir den Rückflug u das Taxi zu Flughafen selber bezahlt.

    Ist das richtig.

    Gruss

    Simone

  • Krokusss
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    gesperrt
    geschrieben 1536670019293

    Welche Auslandskrankenversicherung ist es denn?

  • Silvia L
    Dabei seit: 1141084800000
    Beiträge: 2016
    geschrieben 1536676489708

    Wäre hier nicht die Reiseabbruchversicherung zuständig?

  • Krokusss
    Dabei seit: 1531314885935
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    gesperrt
    geschrieben 1536677820016

    Nein. Abbruch bedeutet Todesfall, Brand, sonstige Umstände, die zu einer Heimreise zwingen.

  • mkfpa
    Dabei seit: 1228089600000
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    geschrieben 1536679084022

    Die Auslandskrankenversicherung übernimmt üblicherweise nur Kosten für medizinisch notwendige Rücktransporte.

    Eine Reiseabbruchversicherung beinhaltet allerdings normalerweise folgende Klausel für die Übernahme der Rückreisekosten:

    "Schwere Unfallverletzung"

    Zwei angebrochene Lendenwirbel würde ich durchaus als eine schwere Unfallverletzung einstufen.

    Daher, falls vorhanden, dort die Kosten einreichen.

  • katjaworld
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    geschrieben 1536687807466

    @Simone25, der Reiseveranstalter ist tatsächlich nicht für die Rückreisekosten über den vertraglich vereinbarten Rahmen einer Pauschalreise in Anspruch zu nehmen. Eure Auslandskrankenversicherung hat ja offensichtlich sehr spontan entschieden, dass ein medizinisch sinnvoller Krankenrücktransport nicht notwendig ist. Die Begründung hierfür, dass deine Freundin ja nicht operiert wurde, würde ich persönlich bei meiner Auslandskrankenversicherung nochmal hinterfragen. Nun bin ich kein Arzt, aber die Versicherungsbedingungen meiner Auslandskrankenversicherung geben da diesbezüglich keine klare Antwort, wann ein medizinisch sinnvoller Rücktransport zum Tragen kommt, schließt jedoch diesen auch nicht aus, nur weil ich nicht operiert wurde. Ansonsten wäre es, wie von @mkfpa schon angesprochen und von @Krokusss direkt im Keim erstickt, Aufgabe der Reiseabbruchversicherung, deine Freundin im Rahmen der Versicherungsbedingungen der jeweiligen Versicherung zu unterstützen. Zumindest wäre es bei der ERV so, bei der ich versichert bin. @Simone25, ich habe aber die schwerwiegende Vermutung, dass keine Reiseabbruchversicherung bei euch vorhanden ist.?

  • Simone25
    Dabei seit: 1333756800000
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    geschrieben 1536693937300

    Hallo,

    danke für die vielen Antworten.

    Ich werde meine Freundin mal fragen ob Sie auch Reiseabbruch mitversichert hat.

    LG

    Simone

  • meer_fan
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    geschrieben 1536695215314

    dann frag sie auch noch ob vielleicht eine Kreditkarte hat .....es gibt einige die auch div. Versicherungen beinhalten....

    was man hin und wieder dann wieder vergisst.

    Sei immer vorsichtig.......der Feind liest überall mit!
  • Silvia L
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    geschrieben 1537511942965

    @krokusss sagte:

    Nein. Abbruch bedeutet Todesfall, Brand, sonstige Umstände, die zu einer Heimreise zwingen.

    Habe gerade bei einer Reiseabbruchversicherung gelesen, dass auch eine verspätete Heimreise wegen Krankheit abgesichert ist.

  • jlechtenboehmer
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    geschrieben 1537520536303 , zuletzt editiert von jlechtenboehmer

    Du hast es präzise ausgedrückt : in einer .... und das bedeutet eben nicht zwingend , dass in anderen auch ....

    Wobei ja eigentlich schon die Definition des Begriffs „Abbruch“ recht präzise Auskunft über die Terminierung gibt ?!

    Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin)
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