Schaut mal auf die Seite: http://german.germany.usembassy.gov
Dort heißt unter den FAQs:
Betäubungsmittel und gefährliche Medikamente dürfen nicht eingeführtwerden und werden beschlagnahmt. Ein Reisender, der Medikamentebenötigt, die abhängig machende Stoffe oder Betäubungsmittel enthalten(z.B. Hustenmedizin, harntreibende Mittel, Herzmittel,Beruhigungsmittel, Schlafmittel, Antidepressiva, Aufputschmittel usw.)sollte:
- einen entsprechenden Nachweis über alle Mittel (Beipackzettel), Medikamente und ähnliche Produkte mit sich führen
-nur die Menge bei sich führen, die eine Person mit einemGesundheitsproblem, das die Behandlung mit solchen Mitteln oderMedikamenten erfordert, normalerweise einnimmt
- entweder einRezept oder eine schriftliche Erklärung seines Hausarztes in englischerSprache bei sich führen, dass das Medikament auf ärztliche Anweisungeingenommen wird und für sein physisches Wohlergehen während der Reiseerforderlich ist.
Es kommt also ganz auf die Art der Medikamente an. "Normale" in passender Menge interressiert keinen.