@ alle
Mit Langzeiturlaubern meine ich, daß die üblichen 45 Tage (ADAC) überschritten werden.
Wir hatten im Hotel einen Fall, da wurde der Ehemann am 46ten Tag ins Krankenhaus eingeliefert und wurde dort 3 Tage stationär behandelt.
Der Anruf beim Versicherer brachte nur die lapidare Antwort, daß man bis 00.00 uhr am 45ten Tag einen Arzt hätte rufen müßen und ob man nicht lesen könnte, daß danach keine Kostenübernahme erfolgen würde!!!!
Eine Verlängerung war angeblich auch nicht möglich.
Wie gesagt es war der 46te tag und die Urlauberin wurde dafür auch noch beschimpft, weil Sie sich die Vers.Bedingungen nicht durchgelesen hatte, da Sie geglaubt hat, daß die Jahresversicherung das ganze Jahr über gilt.
Ich war Zeuge des Telefonats.
Der Aufenthalt hat 1300€ gekostet, die Krankenfahrten nicht eingerechnet.
Wer kennt sich damit aus?
Diese Urlauber sind immer 8 Wochen im Giftun und möchten bei ihrer nächsten Reise richtig abgesichert sein, da ja auch die Krankenkasse diese Kosten nicht übernimmt.
Oder gibt es noch einen Weg diese Kosten erstattet zu bekommen?
LG