• kies98
    Dabei seit: 1430265600000
    Beiträge: 2
    geschrieben 1430326623000

    Hallo Community,

    folgendes Problem habe ich, zu dem ich gerne mal Erfahrungen und Einschätzungen von euch haben möchte:

    Ich habe auf holidaycheck vor gut einem halben Jahr eine Reise gebucht. Dabei stand damals in der Beschreibung "Doppelzimmer Flitterwochen". Von weitern Details was es mit der Beschreibung "Flitterwochen" auf sich hat war damals nichts zu lesen.

    Vor Ort erklärte man uns dann an der Rezeption, dass wir eine Heiratsurkunde vorlegen müssen, sonst müssen wir zusätzlich noch einmal 10€ pro Nacht/Person bezahlen. Nach genauer Prüfung aller uns zugesandten Unterlagen war von davon in keinster Art und Weise etwas zu finden. Übnerlfüssig zu erwähnen, dass ich mir vera.... vorkomme.

    Ich habe bereits mit dem Veranstalter Kontakt aufgenommen - wurde aber zunäcvhst einfach abgespeist, mit der Begründung, dass das Zimmer "Flitterwochen" heißt und in der Hotelbeschreibung auf der Webseite ein Passus vermerkt ist, in dem steht, dass eine Urkunde vorzuweisen ist. Für mich ist doch aber relevant, was in meinen Unterlagen vertraglich vereinbart ist, oder? Was vor einem halben Jahr wo auf der Webseite stand ist doch irrelevant.

    Wie ist eure Einschätzung/Meinung dazu?

    Danke schonmal!

  • Mam62
    Dabei seit: 1378598400000
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    geschrieben 1430330208000

    Nein, die Beschreibung im Katalog oder auf der Webseite ist ebenfalls Vertragsbestandteil, genau wie die AGB.

    Ich hab noch kein Hotel gesehen, das den Flitterwochenbonus ohne Nachweis gewährt. Und auch richtig so, weil es ja immer ganz schlaue Sparbrötchen gibt...

  • Ahotep
    Dabei seit: 1096243200000
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    Administrator Zielexperte/in für: Nilkreuzfahrten Nil-Region
    geschrieben 1430330787000

    Willkommen im Reiseforum ;)

    Bei anklicken des Reiseangebotes (Zimmerbeschreibung) vor Buchung bei HC, ging eindeutig hervor, das es sich um ein, wie der Name schon sagt, Zimmer für Hochzeitspaare handelt:

    Weiterhin Flitterwochen- Zimmer buchbar: sie entsprechen in der Ausstattung den Zimmern. Bitte legen Sie bei Ankunft im Hotel Ihre Heiratsurkunde vor, die nicht älter als sechs Monate ist. Bei Falschangaben muss der Differenzbetrag vor Ort im Hotel entrichtet werden.

    Ist man  dies nicht, ist der Aufpreis fällig...meine Meinung.

    Was dachtest Du denn, was z.B. ausgeschriebene Flitterwochen-Zimmer, Senioren-Zimmer  (55+) usw., mit besonderen Rabatten sind?

    Demnach sind Flitterwochen-Zimmer nicht nur angeblich kostenpflichtig, wenn man gar nicht flittert, sondern selbstverständlich ist dann der Aufpreis fällig!

  • Schahri
    Dabei seit: 1152835200000
    Beiträge: 139
    geschrieben 1430333112000

    Scheinbar hab ich schon wieder überlesen um welches Hotel es sich handelt und wer der Veranstalter war?

    Ich hab in der Vergangenheit aber auch schon öfter "Honeymoon"zimmer bei einigen Hotels gefunden die einfach nur romantischer eingerichtet sind, aber nicht an die Bedingung "frisch verheiratet" geknüpft sind.

    Das Ocean Blue & Sand z.B. Ausschreibung von Meier's: "Für den romantischen Urlaub zu zweit empfehlen wir die Honeymoon Suiten. Diese sind zweistöckig mit einer Terrasse und Meerblick und bieten die gleichen Extras wie die Privilege Juniorsuiten."

    Für Honeymooner steht weiter unten:

    "Honeymoon:Hochzeitsreisende erhalten ein Zimmer-Upgrade und Late Check-out (beides nach Verfügbarkeit), ein Souvenir, 10% Ermäßigung auf Spa-Anwendungen, ein romantisches Abendessen inklusive einer Flasche Wein oder Sekt (Reservierung erforderlich) sowie ein kontinentales Frühstück im Zimmer am ersten Morgen des Aufenthaltes. Bitte bei Buchung angeben."

    Dafür wird man dann sicherlich gern einen Blick auf eine Heiratsurkunde (Kopie) werfen wollen. Fürs Zimmer doch aber nicht, so wie ich das verstehe.

    LG

    Schahri

    ~ LG Schahri ~
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1430360000000

    Ich frag mich gelegentlich, wer sich verarscht fühlt und wer sich verarscht vorkommen müsste ... ?!

    :frowning: :shock1:

    Selbstverständlich ist eine entsprechende Angebotsausschreibung für beide Seiten bindend. Hier "Honeymoonpaket nur mit entsprechender Beurkundung aufpreisfrei".

    Besser nicht ständig mit zweierlei Maß messen und sich für ultraschlau zu halten im Abgreifen von spezifizierten Vorteilen.

    @kies98

    Rein rechtlich betrachtet ist der Drops gelutscht = du hast keinerlei Handhabe.

    Moralisch musst du mit der Methode und ihrer Bereitstellung zur Debatte klarkommen ... viel Spaß damit!

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • kies98
    Dabei seit: 1430265600000
    Beiträge: 2
    geschrieben 1430385080000

    Oh, danke für die vielen Antworten!

    Ich kann auch nachvollziehen, dass wenn da von einem "Paket" die Rede gewesen wäre, sich das auch ganz anders dargestellt hätte.

    Auch gab es keinen Hinweis auf wie "vonschmelig" beschrieben hat: "Honeymoonpaket nur mit entsprechender Beurkundung". Hätte das da gestanden, so wäre das offensichtlich - und auch verständlich - gewesen. Dass die Beschreibung des Angebotes von der Webseite automatisch zum Vertragsbestandteil wird, kann ich nicht nachvollziehen. Die Beschreibung kann ja auch geändert werden, oder? Sonst muss ich mir ja alles Details ausdrucken und selbst vorhalten? Vielleicht bin ich aber wirklich zu blauäugig...

    Für mich wäre das aber so wie Schahri das dargestellt hat richtig. Normaler Preis, mit dem Hinweis auf Rabatt bei Vorlage - das ist für mich die korrekte darstellung. Nicht den Rabatt ausweisen und irgendwo vielleicht erwähnen, dass man das Zertifikat mitbringen muss.

    @Ahotep: Für mich ging das nicht hervor. Für mich ist der Name des Zimmers nicht automatisch gleichbedeutend mit einem Paket. Es gibt bspw. auch Zimmer "Golf" oder ähnliches zu buchen. Was genau sollte ich mir denn darunter vorstellen?

    Danke-

    Viele Grüße

  • Mam62
    Dabei seit: 1378598400000
    Beiträge: 3209
    geschrieben 1430386194000

    Na klar ist die Ausschreibung Vertragsbestandteil. Wie kommst Du drauf, dass das nicht so wäre? Auf welcher Grundlage willst Du denn dann buchen? Auf der Deiner Erwartungen und Vorstellungen? Blauäugig? Möglicherweise. Evtl aber auch vermeintlich clever....

    Die Ausschreibung ausdrucken? Selbstverständlich! Wie willst Du denn nach einer Änderung nachweisen, dass drinstand, dass es Gratischampagner gibt und die Zimmerkategorie Meerblick hat?

    Ja, es gibt Flitterwochenpakete und Flitterwochenzimmer (die dekoriert sind). Was genau Du gebucht hast, weißt Du offensichtlich selbst nicht mehr.

  • Alfred_Tetzlaff
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    Beiträge: 1810
    geschrieben 1430388162000

    Da davon auszugehen ist, dass das "Flitterwochenzimmer" in irgendeiner Form anders ist als das normale Doppelzimmer, ist das Vorzeigen einer Heiratsurkunde normal.

    Den Namen des Veranstalters/Hotels habe ich anscheinend überlesen, wäre schön, wenn der nochmals wiederholt würde.

    2015, Porto Angeli, Rhodos 2016 - LTI Glyfada, Korfu - 2017 Conil de la Frontera
  • Schahri
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    geschrieben 1430391773000

    Hallo Kies98,

    schreib doch mal bitte Veranstalter und Hotel, so kann man das nicht wirklich nachvollziehen.

    Einen Screenprint mache ich grundsätzlich, wenn ich gebucht habe - weil sich eben auch die Beschreibungen/Ausschreibungen ändern können und ich keinen Katalog zu Hause habe. Auch speichere ich mir die Seite aus dem Onlinekatalog ab.

    Was hat euer Flitterwochenzimmer gekostet und wie war der Preis bei den anderen Zimmern?

    ~ LG Schahri ~
  • Ahotep
    Dabei seit: 1096243200000
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    Administrator Zielexperte/in für: Nilkreuzfahrten Nil-Region
    geschrieben 1430428193000

    Es geht doch jetzt darum, den Aufpreis erstattet zu bekommen, oder?

    Zitat:Ich habe auf holidaycheck vor gut einem halben Jahr eine Reise gebucht. Dabei stand damals in der Beschreibung "Doppelzimmer Flitterwochen". Von weitern Details was es mit der Beschreibung"Flitterwochen" auf sich hat war damals nichts zu lesen....

    Ich kann mir wirklich nicht vorstellen, das man im Vorfeld (vor Angebot verbindlich buchen),kein Detail zur Beschreibung Doppelzimmer-Flitterwochen findet.

    Bei verschiedenen Tests meinerseits auf der HC Seite, stand bei der Beschreibung und den daneben anzuklickenden Veranstalter-Infos, jeweils die genauen Details zum Zimmer.

    Nenne doch bitte Ross und Reiter, da können wir online sowie in vorhandenen Katalogen aus der Saison nachsehen ;)

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