• Lexilexi
    Dabei seit: 1091059200000
    Beiträge: 11566
    geschrieben 1247130161000

    hallöchen.

    ich habe gerade ein problem, mit dem ich mich beschäftige.

    ich bin auf der suche nach einem urlaub für dezember 2009.

    die preise der meisten veranstalter sind schon raus. wenn man die offizielle katalogbeschreibung aufruft, dann steht da immer: "die katalogbeschreibung für winter steht noch nicht zur verfügung, lesen sie die beschreibungen aus dem sommerkatalog."

    so weit, so gut.

    die änderungen von einer saison zur nächsten sind ja meistens marginal.

    aber was ist, wenn sich was grundlegendes ändert?

    wenn ich jetzt für winter buche, dann ist ja die beschreibung für den zeitpunkt der reise gültig (also der winterkatalog).

    der ist aber noch nicht draußen.

    habe ich nach veröffentlichung des katalogs die möglichkeit, zu stornieren, wenn es unterschiede in den leistungen gibt?

    im grunde bucht man ja so die katze im ****. 

    daher mein titel.

    ich bin seeehr gespannt auf eure meinungen. 

    Das "F" in Montag steht für Freude.
  • AntoniaW
    Dabei seit: 1204329600000
    Beiträge: 829
    geschrieben 1247132646000

    Zwei mögliche Ansätze:

    - In dieser Übergangszeit gilt der aktuell verfügbare Katalog. (Natürlich nur, soweit saisonbedingt objektiv sinnvoll.)

    - Es gilt der Winterkatalog ohne Rücksicht auf die Nicht-Einsehbarkeit bei diversen Buchungswegen. (Bei direkter Buchung beim Veranstalter dürfte die Quote der verfügbaren Beschreibungen erfahrungsgemäß höher liegen.)

    Ein gesondertes Stornierungsrecht kann ich mir in der Praxis nicht vorstellen. Wie sollte der Beweis des fehlenden/verfügbaren Saisonkataloges erfolgen? Wie sollten auf diese Weise Verträge geschlossen werden? 

    Die Lösung:

    Optionsbuchungen. Diese basieren zunächst auf dem Vorsaisonkatalog und werden bei Erscheinen des Saisonkataloges um dessen Preise und Beschreibungen ergänzt.  So hat man einen überschaubaren Zeitraum, um sich für oder gegen eine Reise zu entscheiden. Ganz ohne das Risiko, diese Reise an Mitbucher zu verlieren.

  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
    Beiträge: 1939
    geschrieben 1247242198000

    @Lexilexi sagte:

    wenn ich jetzt für winter buche, dann ist ja die beschreibung für den zeitpunkt der reise gültig (also der winterkatalog).

     

    Nein, nicht der Zeitpunkt der Reise ist Grundlage eines Reisevertrages, sondern jene Buchungsunterlage, aufgrund der man einen Vertrag abschließt.

    Hat man im Juli eine Reise für November gebucht und dabei vertragsmäßig den Katalog Sommer zur Grundlage gehabt, gelten alle Bedingungen und Beschreibungen dieses Sommerkatalogs.

    Ändern sich dann Dinge, hängt es von der Art der Änderung ab, ob man sie hinnehmen muss oder ein kostenfreies Rücktrittsrecht hätte.

    Es ist aber natürlich auf eine Beweisfrage. Daher empfehle ich immer (und nicht nur ich!), dass auf jeder Buchungsbestätigung auch vermerkt sein sollte (eigentlich muss), welcher Katalog und welche Vertragsbedingungen vereinbart wurden.

  • gabriela_maier
    Dabei seit: 1224374400000
    Beiträge: 1705
    gesperrt
    geschrieben 1247314960000

    Nur ein kostenloses Rücktrittsrecht oder doch mehr ? Wenn ein RV so frühzeitig ein Angebot unterbreitet ohne einen Hinweis: "Achtung, Abweichungen aus der aktuellen Katalogbeschreibung sind in der Wintersaison möglich" ist er für die bis dahin angezeigte Leistungspalette verantwortlich. Denn darauf beruht ja auch seine Preiskalkulation.

    Es ist richtig, das in den Winterkatalogen schon immer auf Einschränkungen hingewiesen wurde. Aber bei frühzeitige Buchungen aus dem Sommerkatalog ? Und die Leistung erst im Winter ?

    Ich neige zu der Vermutung, das dann -wie von mir beschrieben- dieses Risiko beim RV liegt und er bei Nichteinhaltung "vertragsbrüchig" wird. Mit allen sich daraus ergebenden Konsequenzen, und die bestehen nicht nur auf der Einräumung eines kostenlosen Rücktrittsrecht des Buchers.

    Gruss Gabriela

  • ADEgi
    Dabei seit: 1180828800000
    Beiträge: 4324
    geschrieben 1247694832000

    Hallo,

    einmal ganz davon abgesehen, daß die Aussage, daß die meisten Preise für das genannte Datum schon heraus sihd falsch ist, gibt es doch eine ganz einfache Lösung des Problems.

    Die nicht vorhandene Katalogbeschreibung betrifft doch, so wie ich das lese, die online Buchung. Warum also nicht ganz einfach offline (persönlich im RB, per Telefon, Fax oder sogar per mail) die Beschreibung anfordern und alle Probleme sind gelöst.

    Aber warum einfach, wenn es auch kompliziert geht?

    Gruß

    Berthold

  • Lexilexi
    Dabei seit: 1091059200000
    Beiträge: 11566
    geschrieben 1247751061000

    @adegi

    stimmt. auf das naheliegendste bin ich noch nicht gekommen.

    Das "F" in Montag steht für Freude.
  • Günter/HolidayCheck
    Dabei seit: 1092268800000
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    Administrator Zielexperte/in für: Fuerteventura
    geschrieben 1247752035000

    Ist auch so, wie es Berthold beschrieben hat!

  • Lexilexi
    Dabei seit: 1091059200000
    Beiträge: 11566
    geschrieben 1247752429000

    @günther

    na dann kannst du ja mit dem schlüssel kommen......

    Das "F" in Montag steht für Freude.
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