eines deutschen Gerichtes.
Air France wurde demnach wegen Absage von Flügen zur Zahlung von
Euro 1340 verurteilt.
eines deutschen Gerichtes.
Air France wurde demnach wegen Absage von Flügen zur Zahlung von
Euro 1340 verurteilt.
Hallo,
gilt die Verordnung nur für Linienflüge oder auch für Pauschalreisen?
Viele Grüße
Bulgarienfan
Hier noch mal die EU-Verordnung als PDF - Merkblatt
Weitere Informationen über das LBA Luftfahrtbundesamt,
die offizieller Ansprechpartner sind:
Danke für die Info!
Viele Grüße
Bulgarienfan
"Da die Unterscheidung zwischen Linienflugverkehr und
Bedarfsflugverkehr an Deutlichkeit verliert, sollte der
Schutz sich nicht auf Fluggäste im Linienflugverkehr
beschränken, sondern sich auch auf Fluggäste im
Bedarfsflugverkehr, einschließlich Flügen im Rahmen
von Pauschalreisen, erstrecken."
Auszug aus der Verordnung
Gruß
Peter
Die seit Mitte Februar 2005 gültige EUVerordnung zu Ausgleichsleistungen bei Flugannullierungen, Überbuchungen oder
Verspätungen, hat der EU-Generalanwalt kürzlich für gültig erklärt. Das abschließende Urteil wird in den nächsten Monaten
folgen.
In Deutschland ist das Luftfahrt Bundesamt (LBA) für die Umsetzung und Überwachung der Verordnung zuständig.
Zwischen dem 17. Februar und dem 31. August 2005 sind zirka 46 Millionen Passagiere von deutschen Flughäfen abgeflogen.
2.893 Passagiere haben in diesem Zeitraum beim LBA eine schriftliche oder telefonische Anfrage bezüglich ihrer Rechte gestellt.
Davon wurden rund 970 an den zuständigen Fachreferenten weitergeleitet und insgesamt 918 erfasst und wie folgt bewertet*:
14,3 % kein Verstoß
18,8 % als mögl. Verstoß an andere Behörden weitergeleitet
66,9 % als möglicher Verstoß bei LBA in Arbeit
Endgültig abgeschlossen sind bislang 130 Fälle, in denen kein Verstoß festgestellt werden konnte. In 173 Fällen ist das LBA
nicht zuständig (Abgabe an andere Behörden in der EU).
Von den 918 erfassten Eingängen betreffen:
43,3 % Verspätung
45,4 % Annullierung
11,0 % Nichtbeförderung
0,3 % Andere
Das heißt: Insgesamt kommt nur eine Beschwerde auf 50.000 Passagiere. * Quelle LBA
Quelle BARIG Deutschland http://www.barig.org
Gruß
Peter
Vielen Dank für die informativen Barig
(eingetragener Verein div. Fluglinien ) -Zahlen.
Was kann man jetzt daraus schliessen ?
1. Die Fluglinien sind alle in letzter Zeit unheimlich pünktlich geworden, Annullierungen und Verspätungen sind Vergangenheit.
2. Das Gesetz ist den Verbrauchern noch nicht in vollem Umfang
bekannt
3. Das Gesetz ist zwar bekannt,
aber viele Verbraucher scheuen die Prozedur.
Die Wahrheit liegt wahrscheinlich irgendwo unterhalb der Mitte.
Zum Schluss noch eine Anmerkung zum Wörtchen "sollte":
Die gesamte Verordnung ist im Wortlaut auf "sollte" abgestellt,
was niemanden aber zu der Annahme verleiten "sollte", sie
wäre nicht gültig. Auch in Bezug auf Pauschalreisen,
wobei die Forderungen gegen die Fluglinie
bei einer Annullierung des Fluges
unter Einschaltung des Veranstalters erfolgen "sollte".
IP/05/181 EU **:
"The Regulation applies to all flights, including charters, operated by European airlines from or to a European airport and to any flight departing from the European Union."
Wer sich näher mit dem Thema befassen möchte, kann
folgende Links nutzen:
1 Jahr verbesserte Flugrechte in der EU
Webseite der EU
**) Auf dieser Internetseite ganz unten anklickbar
Real Video zum Thema Fluggastrechte
( Einige Texte sind in deutsch verfügbar - DE anwählen )
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!