• emdebo
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    geschrieben 1141375404000

    eines deutschen Gerichtes.

    Air France wurde demnach wegen Absage von Flügen zur Zahlung von

    Euro 1340 verurteilt.

  • Bulgarienfan
    Dabei seit: 1091923200000
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    geschrieben 1141376092000

    Hallo,

    gilt die Verordnung nur für Linienflüge oder auch für Pauschalreisen?

    Viele Grüße

    Bulgarienfan

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  • emdebo
    Dabei seit: 1093392000000
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    geschrieben 1141379542000

    Hier noch mal die EU-Verordnung als PDF - Merkblatt

    Weitere Informationen über das LBA Luftfahrtbundesamt,

    die offizieller Ansprechpartner sind:

    Fluggastrechte

  • Bulgarienfan
    Dabei seit: 1091923200000
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    geschrieben 1141382037000

    Danke für die Info!

    Viele Grüße

    Bulgarienfan

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  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
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    geschrieben 1141388594000

    "Da die Unterscheidung zwischen Linienflugverkehr und

    Bedarfsflugverkehr an Deutlichkeit verliert, sollte der

    Schutz sich nicht auf Fluggäste im Linienflugverkehr

    beschränken, sondern sich auch auf Fluggäste im

    Bedarfsflugverkehr, einschließlich Flügen im Rahmen

    von Pauschalreisen, erstrecken."

    Auszug aus der Verordnung

    Gruß

    Peter

  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
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    geschrieben 1141389421000

    Die seit Mitte Februar 2005 gültige EUVerordnung zu Ausgleichsleistungen bei Flugannullierungen, Überbuchungen oder

    Verspätungen, hat der EU-Generalanwalt kürzlich für gültig erklärt. Das abschließende Urteil wird in den nächsten Monaten

    folgen.

    In Deutschland ist das Luftfahrt Bundesamt (LBA) für die Umsetzung und Überwachung der Verordnung zuständig.

    Zwischen dem 17. Februar und dem 31. August 2005 sind zirka 46 Millionen Passagiere von deutschen Flughäfen abgeflogen.

    2.893 Passagiere haben in diesem Zeitraum beim LBA eine schriftliche oder telefonische Anfrage bezüglich ihrer Rechte gestellt.

    Davon wurden rund 970 an den zuständigen Fachreferenten weitergeleitet und insgesamt 918 erfasst und wie folgt bewertet*:

    14,3 % kein Verstoß

    18,8 % als mögl. Verstoß an andere Behörden weitergeleitet

    66,9 % als möglicher Verstoß bei LBA in Arbeit

    Endgültig abgeschlossen sind bislang 130 Fälle, in denen kein Verstoß festgestellt werden konnte. In 173 Fällen ist das LBA

    nicht zuständig (Abgabe an andere Behörden in der EU).

    Von den 918 erfassten Eingängen betreffen:

    43,3 % Verspätung

    45,4 % Annullierung

    11,0 % Nichtbeförderung

    0,3 % Andere

    Das heißt: Insgesamt kommt nur eine Beschwerde auf 50.000 Passagiere. * Quelle LBA

    Quelle BARIG Deutschland http://www.barig.org

    Gruß

    Peter

  • emdebo
    Dabei seit: 1093392000000
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    geschrieben 1141406399000

    @mosaik

    Vielen Dank für die informativen Barig

    (eingetragener Verein div. Fluglinien ) -Zahlen.

    Was kann man jetzt daraus schliessen ?

    1. Die Fluglinien sind alle in letzter Zeit unheimlich pünktlich geworden, Annullierungen und Verspätungen sind Vergangenheit.

    2. Das Gesetz ist den Verbrauchern noch nicht in vollem Umfang

    bekannt

    3. Das Gesetz ist zwar bekannt,

    aber viele Verbraucher scheuen die Prozedur.

    Die Wahrheit liegt wahrscheinlich irgendwo unterhalb der Mitte.

    Zum Schluss noch eine Anmerkung zum Wörtchen "sollte":

    Die gesamte Verordnung ist im Wortlaut auf "sollte" abgestellt,

    was niemanden aber zu der Annahme verleiten "sollte", sie

    wäre nicht gültig. Auch in Bezug auf Pauschalreisen,

    wobei die Forderungen gegen die Fluglinie

    bei einer Annullierung des Fluges

    unter Einschaltung des Veranstalters erfolgen "sollte".

    IP/05/181 EU **:

    "The Regulation applies to all flights, including charters, operated by European airlines from or to a European airport and to any flight departing from the European Union."

    Wer sich näher mit dem Thema befassen möchte, kann

    folgende Links nutzen:

    1 Jahr verbesserte Flugrechte in der EU

    Webseite der EU

    Air Passenger Rights

    **) Auf dieser Internetseite ganz unten anklickbar

    Real Video zum Thema Fluggastrechte

    ( Einige Texte sind in deutsch verfügbar - DE anwählen )

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