• beachboydanny
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    geschrieben 1241453828000

    ich habe mit meiner freundin einen flug gebucht nach türkei. erst wollten sie uns solche dummen zeiten geben (hinflug um 18 uhr und rückflug um 15 uhr) dann haben wir extra 100 euro mehr gezahlt(empfehlung der beraterin, die zugleich meinte das diese zeiten schon fest) das wir top zeiten bekommen. (hinflug 6 uhr und rückflug 20 uhr) nach unserer ersten anzahlung kam nach ca. 2 wochen ein brief das sich die zeiten geändert haben und jetzt haben wir genau die scheiß zeiten wieder. also haben sich die zeiten ins negative umgestellt und das um gesamt 17 stunden.

    Gibt es ne chance die 100 euro wieder zurück zu bekommen?

    Danke

    Danny

  • kirschii
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    geschrieben 1241454060000

    Bei Buchung sind die Flugzeiten immer unverbindlich, deinen Anspruch kannst du also fallen lassen und dich mit der Situation abfinden. ;)

    August '09 - Barcelona ........................................................... Rettet Die Wälder, esst mehr Spechte !
  • privacy
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    geschrieben 1241454613000

    Umsonst waren sie nicht, die 100 Euro. Mußtest Du vermutlich lange für arbeiten. Lehrgeld ist es allemale, da Flugzeiten und Airline bei Pauschalreisen immer noch unverbindlich sind. Und mündliche Aus-/Zusagen einer "Beraterin" sind nicht einer schriftlichen Zusage eines Veranstalters gleichzusetzen. Die wollte letztlich ja

    die Reise an Euch verkaufen. Wäre mit den "schlechteren" Flugzeiten

    vermutlich ja gescheitert. Aber das nächste Reisebüro hätte es

    kaum anders gehandhabt.

    Befürchte, der 100 Euro-Aufschlag für die Fluglinie-/zeiten ist nicht extra als

    Aufschlags-Position in der Reisebestätigung zu erkennen. Nur ein Gesamtbetrag.

    Von daher kannst Du es nur abhaken.

    Leider.

    Oder Deine Beraterin in die Pflicht nehmen und versuchen, den Aufschlag erstattet zu bekommen. Schau mal, wie gut sie ist, wenn es Probleme gibt. Wird aber schwierig werden. Wenn es klappt, ist es einfach nur Glück. Rechtlich ist da kaum

    was zu machen.

    Gruß privacy

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
  • carofeli
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    geschrieben 1241455393000

    Wenn nur der Flug gebucht wurde, dann müßten doch jetzt auch die Flugzeiten mit ausgewiesen werden, denn die Sommer-Flugpläne sind seit Ende März aktuell.

    Geht es hier um eine Pauschalreise, dann steht da wohl auch immer drauf "Flugzeiten unverbindlich" und damit hat man rein rechtlich keine Handhabe - leider.

    Wer reisen will, muss Liebe zu Land und Leute mitbringen, keine Voreingenommenheit.
  • beachboydanny
    Dabei seit: 1236729600000
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    geschrieben 1241456658000

    @carofeli sagte:

    Wenn nur der Flug gebucht wurde, dann müßten doch jetzt auch die Flugzeiten mit ausgewiesen werden, denn die Sommer-Flugpläne sind seit Ende März aktuell.

    Geht es hier um eine Pauschalreise, dann steht da wohl auch immer drauf "Flugzeiten unverbindlich" und damit hat man rein rechtlich keine Handhabe - leider.

    sry hab mich falsch ausgedrückt is ne pauschalreise...

    aber danke für eure antworten jetzt weis ich bescheid. is zwar echt scheiße, das nächste mal nehm ich gleich die schlechten zeiten da kannst dann ja nur noch besser werden. naja war mir ne lehre. :)

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