Zum Thema "Flugzeitenänderungen" gibt es schon mehrere Postings.
Aus dem Bauch heraus meine ich, dass diese Verschiebung wahrscheinlich nicht aktzeptiert werden müsste und man kostenfrei vom Vertrag zurück treten könnte. Aber da bin ich sehr vorsichtig, denn es gibt sowohl als auch Urteile in dieser Sache.
Aber einmal davon abgesehen: welche Alternativen habt Ihr?...
Die Bahnfahrkarte muss nicht ersetzt werden, weil sie nicht Bestandteil des Reisevertrags mit dem Reiseveranstalter ist. Das ist eigenes Risiko. Theoretisch gesprochen könnte man sich ja die Bahnfahrkarte am Schalter vor Abfahrt kaufen (dass man natürlich versucht, eine möglichst günstige Variante zu kaufen, im Vorverkauf, ist mir schon klar --> aber liegt im persönlichen Risiko-Bereich).
Denn Charterflüge können nun einmal grundsätzlich die Flugzeiten JEDERZEIT ändern. Das ist ein Faktum (Ausnahmen - sie wurden schon des öfteren behandelt - bestätigen die Regel).
Gruß
Peter