• aurelio1703
    Dabei seit: 1279584000000
    Beiträge: 3
    geschrieben 1279638240000

    Hallo zusammen,

    ich bin neu hier und hab mal ne Frage. Mein Mann und ich haben anfang des Jahres 14Tage Italien bei terra Reisen gebucht. Jetzt hat sich aber unsere Berufliche situation geändert sodas wir jetzt ein problem haben 14 Tage zu verreisen, eine Woche währe machbar.

    Hat hier jemand ne ahnung ob man umbuchen kann von 14 auf 7 Tage. eine Reiserücktritsversicherung ist bei terra Reisen automatisch mit abgeschlossen.

    Haben erst morgen nen Termin im Reisebüro, und ich wollte mich mal vorab informiern ob so etwas möglich ist.

    Danke für Antworten. LG Aurelio 1703 :laughing:

  • Bienekind
    Dabei seit: 1091059200000
    Beiträge: 3749
    geschrieben 1279648414000

    Klar geht das, gegen eine Umbuchungsgebühr, die du in den AGBs findest. Allerdings ist bei den meisten Reiseveranstaltern 4 Wochen vor Reisebeginn Schluss mit Umbuchung, dann ist es eine Stornierung mit anschließender Neubuchung.

    "Umbuchungen/nachträgliche Kunden wün sche /

    bestätigte Kundenwünsche

    Für Umbuchungen (Objekt, Type, Termin) bis zum

    45. Tag (Ferienwohnungen) bzw. 30. Tag (Ho tels) vor

    Mietbeginn oder Buchungsmeldungen ab 44 Tage

    vor Miet beginn (Ferienwohnung/Hotel) müssen wir

    eine Bearbeitungsgebühr von Euro 25,– verrechnen.

    Für von Terra bestätigte Kundenwünsche wird eine

    Bearbeitungsgebühr von Euro 25,– verrechnet.

     

    Marianne

  • bernhard707
    Dabei seit: 1195948800000
    Beiträge: 25346
    geschrieben 1279676433000

    ...und die Reiserücktrittsversicherung interessieren die genannten Gründe mal so gar nicht.

    Es sei denn, eine neue berufliche Situation mit Wechsel des Arbeitsgebers würde vorliegen, aber auch da in der "automatisch abgeschlossenen" Versicherung eher nicht inkludiert.

    Life is too short to limit your vision ... indeed
  • AntoniaW
    Dabei seit: 1204329600000
    Beiträge: 829
    geschrieben 1279702162000

    Richtig, bernhard707. Auch mir ist keine RV bekannt, die berufliches Engagement (im Gegensatz zu Kurzarbeit, Probezeit und Arbeitslosigkeit) versichert. Wenn der AG den zugesagten Urlaub versagt, hat dieser für etwaige Kosten zu haften. Wenn man selbstständig ist, muss man umdisponieren oder zahlen.

     

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