• 980Pfälzer
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    geschrieben 1371394760000

    Hallo zusammen,

    war gerade in Dubai Urlaub machen.Bei der Reise, war es so,dass wir in drei Hotels (Also drei Emirate)untergebracht waren. Im ersten Hotel sollten wir laut Buchung vom 5.6. bis 7.6.2013 sein.Dort angekommen sind wir aber erst am 6.6.Nachts. Ist dies rechtlich eigentlich richtig. Ich fühle mich da etwas hintergangen. Ebenso hatten wir in dem letzten Hotel All inklusiv. Wir kamen in diesem Hotel Montags um 15.30 Uhr an. Dachten,na ja, holst dir einen Happen.War aber nicht so.Das Hotel bietet drei Hauptmahlzeiten an (Mittagessen bis 15.oo Uhr) und Getränke bis 23.oo Uhr. Snaks zwischendurch gibt es nicht (nur gegen Bezahlung). Wir warteten dan bis zum Abendbrot. Am Abreisetag mußten wir das Zimmer bis 12.oo Uhr räumen,was ja üblich ist.aber damit erlosch auch die All inklusiv-Leistung.Wir mußten also alles bezahlen was wir nicht verstanden, da wir doch diesen Tag auch mitbezahlt haben.Unser Abflug war nachts um 3.50 Uhr.Solange saßen wir im Hotel und auf dem Flugplatz. Würde nun gerne wissen,ob ich beim Reiseveranstalter einen Anspruch auf Endschädigung habe und wie ich da vorgehen muß.

    Bedanke mich bei allen,die mir weiterhelfen können.

    LG 980Pfälzer

    MH
  • curiosus
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    gesperrt
    geschrieben 1371395207000

    An- und Abreisetag gelten nicht als Urlaubstage. Das zum einen. Zum anderen genügt es, wenn der Abflug an dem genannten Reisetag ist, die Ankunft kann somit am Folgetag erfolgen.

    Hotelübernachtungen sind grundsätzlich bis zu check-out (int. 12 Uhr). Damit enden auch die Verpflegungsleistungen.

    Du kannst beim RV dieses bemängeln und Du kannst vielleicht über Kulanz eine Gutschrift oder wie auch immer bekommen.

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