26 Stunden Verspätung (Von Salzburg nach Ägypten)
Aus NRW sind wir von Köln aus nach Salzburg geflogen. Diesen Flug haben wir selbst organisiert. Ab Salzburg wollten wir dann weiter. Beim Checkin stellte sich dort heraus, dass wir nicht auf der Passagierliste standen. Unsere Freunde, wir traten die Reise zu viert an, hatten einen Platz in der Maschine – wir nicht. Der Reiseveranstalter hatte ein Büro dort am Flughafen und kümmerte sich sogleich um uns. Wir haben versucht, doch noch in dem Flieger mitzukommen und zwar auf den Notsitzen. Dazu erkläre sich der Pilot aber nicht bereit. So verbrachten wir eine Nacht in Salzburg und flogen am nächsten Tag ab München. Wir bekamen neue Tickets und um 13.00 Uhr ging es dann auch tatsächlich in die begehrten Lüfte. Also quasi mit 26 Stunden Verspätung. Vor Ort in Ägypten haben wir umgehend den Reiseleiter über alles informiert. Nach Rückkehr aus unserem Urlaub haben wir unsere Unkosten geltend gemacht (Übernachtung, Verpflegung, Hotel und Taxitransfer am nächsten Morgen von Salzburg nach München). Der Reiseveranstalter stellte fest, dass hier bei der Buchung Fehler passiert sind und hat sich dementsprechend entschuldigt. Aus Kulanzgründen erklären sie sich weiterhin bereit, uns unsere Ausgaben zu erstatten. Die sind so nett, und wollen uns unser Geld wiedergeben ? Passiert Oktober 2007 und bekommen haben wir bis jetzt natürlich noch nichts. Weil wir uns streiten. Es geht nämlich um die Ansprüche aus der EU Verordnung 261/2004. Lt. Reiseveranstalter steht uns nach dieser EU Richtlinie (natürlich) keine Entschädigung zu, da es sich um eine außereuropäische Fluggesellschaft (Cairo Air) handelt. Mittlerweile ist die Angelegenheit längst beim Anwalt und es zieht sich etwas hin. Meinem Anwalt wurde mitgeteilt, dass sie uns anraten, aus prozessökologischen Gründen die angebotene Entschädigungssumme anzunehmen. Bei dieser Summe handelt es sich aber ausschließlich um unsere Auslagen nebst Gutschrift eines Urlaubstages, weil wir ja auch einen Tat später erst in Ägypten waren. Im übrigen sind wir auch auf der Rückreise nicht von Ägypten nach Salzburg geflogen, weil ein weiteres Mal kein Platz für uns in der Maschine war. Uns wurde angeboten, von Ägypten nach Wien zu fliegen und von dort aus sollten wir mit dem Taxi nach Salzburg gebracht werden. Das war natürlich nicht in unserem Sinne, denn unseren gebuchten Flug von Salzburg nach Köln hätten wir zeitlich dann nicht mehr geschafft. Dies erklärten wir dort dem Reiseleiter und er buchte uns dann um von Ägypten nach Köln. Worüber ich extrem froh war, denn dann brauchten wir nicht mit Cairo Air zu fliegen. Zurück zur EU-Richtlinie. Unser Vertragspartner ist das Reisebüro, ansässig in der EU. Im weiteren haben wir unsere Reise von einem EU-Flughafen angetreten. Meiner Meinung nach greift daher durchaus die Richtlinie. Denn diese gilt, wenn der Reiseantritt in einem EU-Land stattfindet, unabhängig wohin der Flug führt und in welchem Land die Fluglinie ihren Firmensitz hat. Das habe ich im Internet recherchiert. Wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht? Wer weiß noch was? Bin für jede Info dankbar. Das Internet ist schließlich voll von teilweise auch verwirrenden Informationen. Und letztendlich liest man ja auch nur das, was man lesen will. Wenn jemand mir aber außerdem seine persönlichen Erfahrungen mitteilt, wäre mir das sehr viel wert. Vielen Dank! Syl.