Hallo,
habe gerade einen Urlaub hinter mir und dabei zwei Mängel gehabt:
1) das Hotel hatte nur 3 statt wie gebucht 4 Sterne
2) das WLAN funktionierte nicht.
Beide Mängel habe ich von der Reiseleitung vor Ort protokolliert bekommen (Mängelanzeige). Allerdings bin ich mir nicht sicher, wie viel Prozent Entschädigung ich dafür fordern sollte. Hat da jemand einen groben Richtwert oder gar eigene Erfahrungswerte?
Ich habe in der Frankfurter Tabelle gelesen, dass das WLAN mit 5% Minderung kalkuliert werden kann - aber habe nichts zu dem ersten Mangel gefunden. Vielleicht weiß ja zufällig jemand weiter.
LG