• Derp
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    geschrieben 1548934920894

    Hallo,

    habe gerade einen Urlaub hinter mir und dabei zwei Mängel gehabt:

    1) das Hotel hatte nur 3 statt wie gebucht 4 Sterne

    2) das WLAN funktionierte nicht.

    Beide Mängel habe ich von der Reiseleitung vor Ort protokolliert bekommen (Mängelanzeige). Allerdings bin ich mir nicht sicher, wie viel Prozent Entschädigung ich dafür fordern sollte. Hat da jemand einen groben Richtwert oder gar eigene Erfahrungswerte?

    Ich habe in der Frankfurter Tabelle gelesen, dass das WLAN mit 5% Minderung kalkuliert werden kann - aber habe nichts zu dem ersten Mangel gefunden. Vielleicht weiß ja zufällig jemand weiter.

    LG

  • Cliffideo
    Dabei seit: 1226707200000
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    geschrieben 1548938582995 , zuletzt editiert von Cliffideo

    Es gibt noch die Kemptener Reisemängeltabelle, da werden Gerichtsentscheide zu diversen Mängeln angegeben.

    AG Frankfurt/M vom 15.01.2004 Aktenzeichen 31 C 2352/03, 3-Sterne statt 4- oder 5-Sterne-Hotel,

    10 % Entschädigung, Fundstelle RRa 2004, 73

    zum Nachlesen: http://www.reiserecht-fuehrich.de/PDFs/Kemptener%20Tab%2007.2013.pdf

    Und egal, wie doof es hier ist, gegenüber von Calais ist Dover.. Und ein See bei Diepholz ist noch Dümmer..
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