Das Reiserecht nützt sehr wohl den Konsumenten. Nur muss man akzeptieren, dass es auch im Reiserecht Unterschiede in der Schwere von Mängel gibt:
Es gibt "bloße Unannehmlichkeiten", die ein Kunde hinnehmen muss
Es gibt echte Reisemängel, die er nicht hinnehmen muss
Es gibt Umstände, mit denen ein Reisenden leben muss
usw.
Und einer der Umstände, mit denen ein Reisender leben muss, richterlich bereits mehrfach bestätigt, ist die Tatsache, dass der erste und der letzte Reisetag "Reise-Tage" sind und nicht Urlaubstage.
Das bedeutet aber auch, dass wir nicht jede Stunde, jeden Halbtag gleich fix wieder verplanen können - am An- und Rückreisetag.
Was stand im Flugticket?
Stand im Flugticket bereits der spätere Rückflug?
Wann wurde die Flugänderung bekannt gegeben: am Flughafen beim Rückflug erst oder schon im Laufe des Urlaubs?
Daran könnte man schon erkennen, ob es sich um eine Verspätung oder eine Flugplanänderung handelt.
Charterflüge können ohne vorherige Ankündigung ihre Flugzeiten ändern! Das ist gesetzlich zulässig!
Ich finde es immer wieder schade, dass man sich einen noch so schönen Urlaub durch subjektive ungünstige Flugzeiten selbst vermiest. Denn für einen anderen kann es wieder ein unerwarteter Vorteil gewesen sein, erst abends zu landen...
Gruß
Peter