Schade, das man vom TO nichts mehr gehört hat, wie es in der Sache steht, denn der Abflug ist ja schon am 25.03.2010.
Flugzeitenänderungen sind ( leider ) immer noch hinzunehmen, Änderungen des Abflughafens aber nicht so ohne weiteres. Auch, wenn das die AGB der RV so aussagen. Das befindet sich in einer Grauzone. Denn: die RV tragen in der Regel ohne Diskussion den daraus resultierenden Mehraufwand.
Aber die Verlegung des Abflughafens von München nach Hannover in Verbindung mit der geänderten Abflugzeit von mitags auf 4.00 Uhr in der Früh ist schon mehr als krass. Auch wenn ein Leihwagen incl. Benzin ( ohne wäre ja noch schöner ) zugesagt wurde, eine Nachtfahrt mit dem Auto über 650 km ist niemandem zuzumuten, zumal es alternative näher gelegene Fluhäfen gibt. Hier sollte wohl ( u.a. ) das Nachtflugverbot in München unterlaufen werden.
Die richtige Vorgehensweise wäre wohl gewesen, über den Vermittler ( RB ? ) oder auch selbst alternative Flüge ex München zu eruieren und vom RV verlangen, darauf umgebucht zu werden. Nächste Möglichkeit ex näher gelegener Flughäfen. Falls er sich aber nicht reklamierend geäussert hat ist es jetzt schon fast zu spät. In dem Fall bliebe nur noch, den RV schriftlich über mögliche Schadensersatzforderungen nach Rückkehr zu informieren. Aber vielleicht meldet er sich ja noch.
Gruss Gabriela