• Pini
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    geschrieben 1149863080000

    Hallo,

    ich habe mal eine Frage:

    Unser Abflug hat sich um fast Stunden verzögert, weil ein Vogel ins Triebwerk geraten war. War an dem Tag wohl mehreren Flugzeugen dort passiert. Wir waren noch nicht an Board, die Maschine war gar nicht gestartet.

    Ich habe diese EU-Verordnung durchgelesen und habe das so verstanden, dass man uns Betreuungsleistungen zur Verfügung hätte stellen müssen (Anrufe, Essen, Trinken). Der ebenfalls verspätete Condor-Flug bekam eine kostenlose Mahlzeit. Wir bekamen nichts.

    Ich habe mich nun an die Fluggesellschaft gewandt und malnachgefragt. Die meinen aber, dass sie gar nichts hätten bereitstellen müssen. Ansprüche hätten wir mal gar keine.

    Es ging um einen Flug von Ibiza nach Düsseldorf.

    Also die verauslagten 25 € fürs Essen kann ich verschmerzen. Nur stimmt das, was die schreiben? Entschuldigt haben sie sich zwar, aber irgendwie ist das doch komisch, dass die Condor-Leute was bekommen haben (Verspätung bei denen zu dem Zeitpunkt etwa 2,5 Stdt) und wir nicht.

    LG, Sabine

  • Sina1
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    gesperrt
    geschrieben 1149865506000

    Eine Verspätung von bis zu 4 Stunden ist in der Regel entschädigungslos hinzunehmen. Die Ursache (Vogel im Triebwerk) entzog sich der Einflußnahme der Airlins. Wie Du ja schreibst, handelte es sich um FAST 4 Stunden. Die Condor, von der Du berichtest, hat eine reine Kulanzentscheidung im Sinne ihrer Gäste getroffen.

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