• Sandra2323
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    geschrieben 1188311340000

    Wir haben vor einigen Tagen eine Anfrage an ein Hotel in Österreich gestellt und haben von diesem auch ein Angebot erhalten. Es wurden uns verschiedene Zimmertypen als Doppel- oder Mehrbettzimmer angeboten. Wir haben auf dieses Angebot zurückgegriffen und verschiedene Zimmer als Doppelzimmer reserviert und von dem besagten Hotel eine schriftliche Bestätigung über die reservierten Zimmer erhalten. Heute ruft uns das Hotel an und meint, dass sie diese Zimmer auch mit mehreren Leuten belegen könnten und sie uns die Zimmer daher nicht geben können.

    Können wir auf die reservierten Zimmer bestehen da wir doch eine schriftliche Bestätigung erhalten haben oder kann das Hotel wieder absagen?

    Vielen Dank für eure Hilfe!

  • muecke1401
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    geschrieben 1188313763000

    Normalerweise würde ich sagen: ihr habt anrecht auf die Zimmer.

    Aber: wie waren die AGB's ? wann kam der Anruf ? (warum nicht schriftlich?)

    Da gibt es auch wieder so Fristen, die man einhalten sollte.

    Aber: was nutzt es dir, wenn du auf diesen Zimmern bestehst und wenn du dann in dem Hotel ankommst wird man es sich bestimmt irgendwie anmerken lassen.

    Vielleicht findet ihr gemeinsam eine gütliche Einigung.

    Ist es ein großes oder eher kleines Hotel? Familiär oder unpersönlicher ?

    Das spielt auch eine Rolle.

    Ich hoffe,dass Mosaik dir bessere Auskunft erteilen kann

    LG Mücke

    Ich bin eine Frau. Daraus ergibt sich das Geburtsrecht, bei Bedarf meine Meinung zu ändern ;-)
  • privacy
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    geschrieben 1188315993000

    Das Hotel könnte bei einer Stornierung durch den Gast etwa 80 Prozent

    Ausfallgebühr verlangen . Frei nach dem Motto: Vertrag ist Vertrag.

    Gibt es etwas gleichwertiges, aber zum höheren Preis in der Gegend.

    Dann sollte man dem Hotel die Differenz in Rechnung stellen.

    Auf alle Fälle -schriflich- die einseitige Aufhebung der Stornierung durch das

    Hotel bestätigen (Datum, Uhrzeit), auf den geschlossenen schriftlichen

    Vertrag verweisen und sich vorbehalten, anfallende Mehrkosten weiterzubelasten.

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
  • mosaik
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    geschrieben 1188321325000

    Grundsätzlich ist hier ein Beherbergungsvertrag zustande gekommen, der von beiden Seiten nur unter den von beiden Seiten vereinbarten Bedingungen aufgelöst werden kann.

    Eine einseitige Auflösung des Hoteliers, weil er die Zimmer besser vermieten kann, geht zu Lasten des Hoteliers und er wird damit Schadenersatz pflichtig.

    Meint Peter

  • olli_o2
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    geschrieben 1188467091000

    Peter, fragt sich natürlich wie man das als kleiner deutscher Gast in Österreich durchsetzen will.

    Mir ist selbiges mal in London passiert dass mir gleich zwei Hotels (!!) ein bereits gebuchtes Zimmer wieder gestrichen haben.

    Tja, wie hätte ich da in England auf mein Recht pochen sollen?

    Habe einfach mal eine mail an den Hotelreservierungsdienst (www.hostelworld.com) geschickt über den ich beide Hotels gebucht hatte und bekam nur die Antwort sie seien nur der Vermittler, ich müsse mit dem Hotel selbst klarkommen.

    Eine mail an das Londoner "Fremdenverkehrsamt" blieb völlig unbeantwortet.

  • privacy
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    geschrieben 1188469036000

    Hallo Olli O2,

    Sandra 2303 hat aber eine Direktbuchung im Hotel vorgenommen. Natürlich ist das alles unerfreulich und wer klagt schon gerne. Zumindest sollte man das aber nicht widerspruchslos hinnehmen. Ob es dann was bringt ... ?

    Apropos Hotelvermittler. Da gibt es dann solche und solche:

    Nachdem mir mein Hotel in Deutschland mitgeteilt hatte, daß sie zeitgleich

    mit meiner Buchung eine Reisebusgruppe angenommen hätten und das

    Hotel somit "überbucht" sei, bot man mir vom Hotel ein Zimmer der

    gleichen Hotelgruppe etwa 40km südlich an. Da wir aber frühmorgens

    Termine im Ort des gebuchten Hotels hatten, war das relativ ungünstig.

    Der Hotelvermittler hat sich dann telefonisch gemeldet mit dem Hinweis, seine Kunden hätten Priorität und es bliebe alles wie gebucht. Der Empfang im Hotel (von der Chefin des Hauses) war dennoch unverändert freundlich.

    Das Hotelportal war HRS.

    So unterscheiden sich die Anbieter.

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
  • holzwurm
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    geschrieben 1188469732000

    @ olli

    Du kannst jetzt nicht England mit Österreich vergleichen.

    In Österreich hast Du mehr Chancen zu Deinem Recht zu kommen, da es keinerlei Sprachprobleme gibt.

    mosaik hat aber leider recht. So ist die Rechtslage.

    Und solange das Hotel noch kein Geld hat, hält sich der Schaden in Grenzen. Andernfalls würde ich die Belastung der Kreditkarte stornieren. Dann wäre der Hotelier wieder am Zug und müsste klagen.

    LG

    holzwurm

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