Hallo HolidayCheck-User,
zu meinem Thema habe ich hier im Forum zwar ähnlich Beiträge gefunden, allerdings liegen die teilweise schon länger zurück.
Bezüglich "vorläufige Flugzeiten" bin ich mir aber nicht sicher, ob die damaligen Antworten heute noch Bestand haben. Denn laut einem Fernsehbericht gibt es ein BGH Urteil (vom 10.12.2013, Az. X ZR 24/13), indem genau diese Angaben als unwirksam erklärt wurden.
Deshalb hier mein / unser Problem mit der Bitte um Hilfe :
Wir reisen im Oktober zu sechst in die Türkei.
Bei der Planung haben wir besonderen Wert auf angenehme Flugzeiten gelegt.
Außerdem suchten wir aufgrund der Nähe nur Flüge ab/nach Saarbrücken.
Den deshalb etwas höheren Reisepreise waren wir gerne bereit zu bezahlen.
Ergebnis : Abflug 11 Uhr, Rückflug 16 Uhr.
Was jetzt kommt ist klar.
ÖgerTours teilt uns per Mail mit, das der Rückflug nun bereits um 7 Uhr (!!) statt um 16 Uhr stattfindet.
Bedeutet um 3 Uhr in der Früh aufstehen, damit man rechtzeitig am Flughafen ist.
Den letzten Abend kann man dann vergessen, kein ordentliches Frühstück und man ist aufgrund fehlenden Schlafes den halben Tag wie gerädert ...
Bei einer Altersgruppe von 52-67 Jahren ist das dann nicht mehr so gewünscht.
Haben wir eine realistische Chance, uns gegen diese neuen Flugzeiten zu wehren ?
Oder welche Möglichkeiten haben wir jetzt ?
Es wäre wirklich nett, wenn uns da jemand weiter helfen könnte.
Vielen Dank im Voraus.
MfG Uwe S.