• BiggiS
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    Beiträge: 7
    geschrieben 1140698471000

    Mein Sohn hat mit Freundin für Juli eine Reise gebucht mit Rücktrittsvers. Jetzt bekommt er ab 1.4. einen neuen Job, ist fraglich, ob er dann gleich im Juli Urlaub bekommt. Er könnte ja - ist ja ein zwingender Grund- seine Rücktrittsvers. in Anspruch nehmen. Wie ist das mit der Freundin, muß die dann allein fahren?Oder kann sie auch zurücktreten? Haben ja DZ gebucht, ich hab die Unterlagen leider nicht bei mir vorliegen, deshalb frag ich euch mal.

    Danke schon mal, wahrsch. war das Thema hier schon zig-Mal u. ich finds auf Anhieb nicht ;)

  • Chiara Saluta
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    Beiträge: 622
    gesperrt
    geschrieben 1140701694000

    Hallo Biggi,

    es gibt folgende Möglichkeiten:

    1. Sofern Dein Sohn vorher arbeitslos war und jetzt eine neue Stelle hat, tritt die RRV in Kraft, er und die Freundin könnten stornieren, müssen aber nicht, wenn die Freundin mit jemand anders fliegen möchte, könnte sie dies tun.

    2.Sofern Dein Sohn voher nicht arbeitslos war, sondern z.B. von der Schule kommt, tritt in den meistenn Fällen die Versicherung nicht in Kraft und er müsste die Stornokosten selbst tragen, sofern nicht eine Ersatzperson gefunden würde oder auch zwei.

    3.Umbuchen auf ein anderes Datum: hierbei entstehen nur Umbuchungsgebühren (ca.30.- / je nach Veranstalter), aber auch in den meisten Fällen nur dann, wenn der Reisepreis gleich oder günstiger wird. Erhöht sich der Reisepreis, wird von den Veranstaltern in den meisten Fällen auf eine Umbuchungsgebühr verzichtet.

    i.d.S.

    Chiara

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