• wuppiandre
    Dabei seit: 1555349012515
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    geschrieben 1705838546217

    Guten Tag , bei meiner letzten Buchung habe ich vermehrt festgestellt ,das dort zu lesen war , das es in den Wintermonaten zu Bauarbeiten kommen könnte. Sind die RV dann aus dem Schneider wenn man auf eine "Baustelle " landet ? .Auch die Beschreibung das manche Leistungen im Winter nicht angeboten werden ohne direkte Angaben welche , ist schon ein wenig Schwammig . Bei mir gab es kein Bewirtung an der Strandbar die etwa 300 m vom Hotel entfernt war . Eine Strandbar stand aber in der Beschreibung

  • Kourion
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    geschrieben 1705840471656 , zuletzt editiert von Kourion

    Hallo wuppiandre.

    Lt. Threadtitel hast du in der Reisebeschreibung - der Veranstalter (?) - nehme ich an - von Baustellenhinweisen gelesen. Und du hast dennoch gebucht (du schreibst "bei meiner letzten Buchung") ? Hab ich das richtig verstanden ?

    Und du möchtest jetzt wissen, ob die RV mit diesen Hinweisen dem Kunden gegenüber "aus dem Schneider sind", wenn es diese Bauarbeiten gibt oder ob der Kunde doch ein Recht auf Entschädigung hat, ja ?

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1705861987139

    @wuppiandre

    Tatsächlich exkulpieren sich die Veranstalter mit dem Hinweis (mögliche Bauarbeiten, eingeschränkte Verfügbarkeit) in gewissem Rahmen von Kompensationsforderungen bzw. "sind aus dem Schneider".

    Ob trotz Vorankündigung ein Anspruch auf Entschädigung besteht unterfällt der Einzelfallprüfung. Ein ganz passendes Beispiel ist ein nicht nutzbarer Pool, obwohl der Urlauber zur Reisezeit durchaus noch Badewetter erwarten kann. In so einem Fall kann man trotz der Vorankündigung von Einschränken erfolgreich sein mit einem Minderungsbegehren.

    Wie Kourion schon andeutet:

    Buchst du trotz dieser vorherigen Bekanntmachung ein Hotel sind deine Ansprüche eingeschränkt. So kannst du beispielsweise einen fehlenden Betrieb der Beach Bar nicht geltend machen, sofern im Hotelbereich ausreichend für leibliches Wohl gesorgt wird.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • wuppiandre
    Dabei seit: 1555349012515
    Beiträge: 127
    geschrieben 1706024627022

    Danke an euch . Ich bezog mich auf verschiedenen RV , die unter Allgemeine Hinweise schreiben , " Es könnten Bauarbeiten stattfinden, also nicht sicher . Besonders im Winter in der Türkei . Das wäre ja dann immer eine Wundertüte .

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