Hallo liebe Urlaubsfreunde,
wir haben heute folgende Post vom Veranstanlter, für unsere Pauschalreise erhalten und bitten um Eure Erfahrung und Euren Rat:
Im Schreiben von heute 03.08.2016 fechtet der Reiseveranstalter den Reisepreis an, begründet wird dies durch einen Eingabefehlers eines Mitarbeiters und beruft sich auf den § 119 BGB. Nun sollen wir anstatt 2.200 € stolze 3.000 für den gebuchten und vom Veranstalter am 15.07.2016 bestätigten Urlaub bezahlen. Eine Anzahlung hatten wir bereits auch schon getätigt. Nun bleibt uns Zeit zum überlegen bis zum 16.08.2016 das neue Angebot anzunehmen oder kostenfrei zu stornieren. Das witzige ist, dass fast zur gleichen Zeit ein befreundetes Pärchen das gleiche Hotel mit den gleichen Flügen für 2.600 € gebucht hatten, um mit uns den Urlaub zu verbringen und keine Post bekommen haben.
Welche Chancen haben wir, den regulären und gebuchten Preis zu zahlen?
Wie sollen wir vorgehen?
Vielen Dank Euch schon mal für Eure Meinungen und Unterstützung!
Vielen Grüße, Daniel & Nine