• ellian
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    geschrieben 1228062305000

    Liebe Gemeinde,

    hatte einen Flug mit KLM Bremen - Amsterdam - Bangkok zum 28.11.08 gebucht. Aufgrund der Flughafensperrung buchte ich am 26.11.08 den Flug auf den 02.12.08 um. Lt. der netten Dame von KLM war es nicht möglich meine Freundin und mich statt nach BKK nach Phuket oder Kuala Lumpur (Malaysia) zu bringen (nach KL nur per Aufpreis am 02.12.) Nun bekam ich eben per sms und mail die Nachricht, dass der Flug wiederum annuliert wurde. Das e-ticket ist wohl noch bis Anfang Februar gültig, habe aber bis dahin wohl keine Zeit wieder in den Urlaub zu fahren.

    Frage: Kann ich von der KLM den vollen Ticketpreis zurückverlangen? Es ist zwar

    1. höhere Gewalt und nicht Schuld der Fluggesellschaft, aber

    2. hat sie ja die Beförderungsleistung nicht erbracht und somit ja auch

    keine Kosten

    Am Telefon sagte mir die nette Dame noch, dass ich die Steuern natürlich wiederbekommen würde (300 Euro), den Rest wohl nicht bei "dieser Art von Ticket" (500 Euro)

    Gruß und Danke

    ellian

  • mosaik
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    geschrieben 1228133833000

    Ich bin der Meinung, dass in diesem Fall KLM den komplett bezahlten Betrag inkl. aller Steuern und Gebühren zurück zahlen muss. Alles andere zählt nicht. Bei Problemen die Schlichtungstelle in Berlin einschalten

    empfiehlt

    Peter

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