• Pauline 64
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    geschrieben 1707555716527

    Meine Tochter sollte heute von Malta über Frankfurt nach Leipzig fliegen. Ankunftszeit in Leipzig wäre 22.30 Uhr gewesen. Ab 0 Uhr beginnt erst der Streik am Flughafen Leipzig. Gestern wurde der Flug Frankfurt nach Leipzig annulliert. Telefonische Begründung:"Der Flieger würde ja dann in Leipzig während der gesamten Streikzeit bleiben müssen." Muss Lufthansa Zugticket nach Leipzig und Übernachtung in Frankfurt zahlen?

    Besteht Anspruch auf Entschädigung, da der Flug trotz Streiks ab 0 Uhr noch möglich gewesen wäre und nur aus wirtschaftlichen Gründen annulliert wurde? Vielen lieben Dank für hilfreiche Hinweise.

  • HABERLING
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    geschrieben 1707557785928 , zuletzt editiert von HABERLING

    Hallo, ich sehe das als Stornierten Flug und das Ersatzleistungen zu erbringen sind, das LH seinen Flieger ab 00:00 Uhr nicht mehr einsetzten kann, ist nicht das Problem deiner Tochter.

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
  • Pauline 64
    Dabei seit: 1707554724520
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    geschrieben 1707558434348

    Vielen Dank Haberling. Mal schauen, wie das LH-Servicecenter heute Abend in Frankfurt zunächst reagiert hinsichtlich der Übernachtung. Der nächste realistisch schaffbare Zug fährt erst gegen 1 Uhr nachts. Das wäre sicher unzumutbar. Meine Tochter wird nett und freundlich auftreten. Da erreicht man meist mehr. Hinsichtlich Entschädigung gehen wir es dann entspannt an.

  • vonschmeling
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    geschrieben 1707586376673

    @pauline-64 sagte:

    Muss Lufthansa Zugticket nach Leipzig und Übernachtung in Frankfurt zahlen?

    Sowohl als auch. Es besteht Anspruch auf Beförderung bis zum ursprünglichen Ziel und auf Versorgungsleistungen.

    Besteht Anspruch auf Entschädigung, da der Flug trotz Streiks ab 0 Uhr noch möglich gewesen wäre und nur aus wirtschaftlichen Gründen annulliert wurde?

    Einen Anspruch auf Entschädigung gem VO(EG)261/04 würde ich verneinen. Obwohl der eigentliche Streik erst um 0 Uhr beginnt erzeugt das auch auf Flüge, die 1-2h zuvor ankommen und abgefertigt werden sollen Auswirkungen.

    Hat keine Tochter keine Aufzeichnung des fernmündlichen Kontakts verlangt würde man im Konfliktfalle sicherlich nichts mehr davon wissen.

    Allerdings ist die Lufthansa Mitglied des Trägervereins der SÖP. Ihr könntet demnach beim LFU Beschwerde führen und bei Ablehnung risikolos die Schlichtungsstelle anrufen.

    Einen schnellen Einblick in die Situation hinsichtlich der Chancen einer Beschwerde erhaltet ihr auch mittels Eingabe der Daten bei einem der zahlreichen Inkassounternehmen, die sich glasklare Fälle abtreten lassen. Steht da "kein Anspruch auf Entschädigung" für die gegenständliche Flugnummer dürfte ein Versuch ziemlich aussichtslos sein.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Pauline 64
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    geschrieben 1707587929482

    Vielen Dank vonschmeling, so werden wir das machen. Bin gespannt, wie sich LH nachher in Frankfurt verhält.

  • Pauline 64
    Dabei seit: 1707554724520
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    geschrieben 1707591620268

    So, ich kann schon berichten. Es gab ohne Diskussionen von LH Hotelvoucher mit Gutschein für Abendbrot und Frühstück und deutschlandweit gültiges ICE-Ticket.

    Falls es dann noch für andere interessant sein sollte, werde ich dann noch mal berichten, ob eine Entschädigung zu erreichen war.

  • HABERLING
    Dabei seit: 1283126400000
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    geschrieben 1707641249938

    :thumbsup::blush:

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
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