• exman
    Dabei seit: 1138752000000
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    geschrieben 1141663512000

    Hi,

    am Freitag abend war der Frankfurt Flughafen wegen Schnee gesperrt. Dadurch konnte mein Flug nicht raus. Ich habe von der Sperrung des Flughafens vorab tel. erfahren. Daruf hin habe ich am Flughafen nachgefragt ob die Flüge annuliert sind. Lt. Dame am Counter wolle man noch warten aber es siht wohl nicht gut aus. Darauf hin habe ich vorsorglich auf den nächsten Tag umgebucht und bin noch eine Nacht geblieben. Am nächsten Tag erfuhr ich, dass der Flug wirklich storniert wurde. Muss mir die Fluggesellschaft die Hotel- und Folgekosten ersetzen ? Wenn ja in welchem Umfang und gibt es noch Schadensersatz ? Wenn nein, warum ??

  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
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    geschrieben 1141666004000

    a) in der Fluggastverordnung ausdrücklich ausgenommen sind Sicherheitsentscheidungen aufgrund von schlechtem Wetter --> somit meine ich, dass hier kein Anspruch auf Entschädigungszahlung besteht

    b) wenn man zu Hause geblieben ist, hat man keinen Anspruch auf Ersatz von Hotelkosten; war man im Urlaubsort/-stadt und musste länger bleiben --> siehe Punkt c)

    c) Schadenersatz - theoretisch bestünde vielleicht ein solcher Anspruch, allerdings sind Fluglinien bei Absage aus Sicherheitsgründen (meist) nicht haftbar zu machen.

    Ich denke, im vorliegenden Fall wird die Fluglinie gänzlich haftungsfrei sein, weil dies aus meiner Sicht höhere Gewalt war: ein von außen kommendes und nicht vorhersehbares Ereignis, dass mit zumutbaren Mitteln auch nicht mehr abwendbar war.

    Gruß

    Peter

  • Kielpinski
    Dabei seit: 1117584000000
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    geschrieben 1142089842000

    Hi,

    habe im Januar Ähnliches erlebt (Schneechaos in Kopenhagen), daher meine aktuelle Erfahrung:

    - Annullierung wg. Wetter = höhere Gewalt = keine Entschädigung

    - Annullierung aus anderen Gründen, wie z.B. weil keine Personal mehr da war, nicht ausreichend Kapazitäten zum Enteisen, regulärer Streik = Anspruch auf Entschädigung gemäß der EU-Richtlinien

    Wenn Du also sicher bist, daß es das ausschließlich das Wetter war, dann verschwende keine weiteren Gedanken an eine Entschädigung.

    Wenn Du aber weißt, daß z.B. andere Flüge rausgegangen sind, dann muß die Airline beweisen, daß es höhere Gewalt war und sie nicht zahlen braucht, ansonsten steht Dir die Entschädigung zu (habe diese Auskunft von der Schlichtungsstelle Mobilität erhalten).

    Viele Grüße, Viola

  • playmaker11
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    geschrieben 1142536660000

    Da muß ich Kielpinski voll zustimmen. Das war der klassische Fall von höherer Gewalt !!

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