• siegfriedbln
    Dabei seit: 1113868800000
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    geschrieben 1149082271000

    Hallo,

    ist das zu glauben? Da könnte man sich einen guten Teil seines Reisepreises wieder heraus holen:

    Werden Pauschalurlauber für den Rückflug (hier von Antalya nach Berlin-Tegel) auf eine andere Maschine umgebucht (hier von Antalya nach Leipzig mit Busbeförderung nach Berlin-Tegel), wodurch sich die Ankunftszeit um mindestens vier Stunden verschiebt, so steht ihnen einen Ausgleichsanspruch von 400 Euro pro Person (hier für 4 Reisende 1.600 Euro) zu (da es sich hier um eine Reise mit mehr als 1.500 Kilometern Entfernung handelte). (Amtsgericht Rüsselsheim, 3 C 1127/05-35)

    Grüsse aus Berlin

    Siegfried

  • juanito
    Dabei seit: 1115596800000
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    geschrieben 1149085591000

    Das Amtsgericht, bzw. der Amtsrichter in deinem Berliner Bezirk

    urteilt vielleicht ganz anders :D

    ( Man muss den Veranstalter natürlich an SEINEM Geschäftssitz verklagen)

    sollte ein Witz sein mit Bln. ;)

    Aber die Bedingungen/Entschädigungssummen kannst du am Flughafen nachlesen.

    En marcha con compañero Fidel en la sierra maestra 1959
  • emdebo
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    geschrieben 1149101002000

    Der Bericht entspricht nicht so ganz den Tatsachen.

    Bei Verspätung gibt es nichts lt. EU-Verordnung (außer Essen, Telefon), wohl aber bei kurzfristiger Absage eines Fluges. Und das war hier der Fall und auch schon mehrmals veröffentlicht:

    Bericht

    @juanito

    Stimmt natürlich mit dem zuständigen AG, ist hier Rüsselsheim,

    da Condor verklagt wurde!

  • mosaik
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    geschrieben 1149151181000

    womit @siegfriedbln schon recht hat: denn eine andere Maschine haben Richter in einem jüngst bekannt gewordenen Urteil, als "Annullierung der gebuchten Verbindung" angesehen und darauf die Entschädigung gemäß Fluggastverordnung ausgesprochen.

    Aus diesem Blickwinkel heraus bedeutet das, jeder, der nicht mit der gebuchten Maschine hin- oder heimfliegt, hat Anspruch!

    Gruß

    Peter

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