Hallo liebe Pauschalurlauber,
heute wurde vom Bundesgerichtshof Karlsruhe bestätigt bzw. entschieden:
Anzahlung darf max. 20 % des Reisepreises betragen.
Es gibt aber Ausnahmen, die begründet werden müssen.
Meldung war eben in der Tagesschau...
Hallo liebe Pauschalurlauber,
heute wurde vom Bundesgerichtshof Karlsruhe bestätigt bzw. entschieden:
Anzahlung darf max. 20 % des Reisepreises betragen.
Es gibt aber Ausnahmen, die begründet werden müssen.
Meldung war eben in der Tagesschau...
.....ich bin da mal aufs Kleingedruckte gespannt.
...und hier der bereits bestehende Thread zur Thematik, den man aus Gründen der Übersichtlichkeit für ggf. weitere postings nutzen sollte.
..., der knapp drei Jahre alt ist. Prima !
Prinzip nicht gerafft?
Aaaltaa - entäusch mich nicht und hauche dem Ding neues Leben ein?!
mcgee, es soll vorkommen, daß eine Gerichtsentscheidung der höheren Instanz mal ein klein wenig länger dauert. Deshalb ist es aber noch lange kein neues Thema, sondern eine Fortführung.
Ebenso kann man folglich auch den Thread zur Sache fortführen.
Damit dieses nicht auch Jahre benötigt bevor es verstanden oder akzeptiert wird, schließe ich an dieser Stelle aus Gründen der Übersichtlichkeit.
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!