Aufenthalt in Hotel wird bestritten Nicht veröffentlichte Bewertung

  • robmitt
    Dabei seit: 1271203200000
    Beiträge: 4
    geschrieben 1678628447797

    Holiday Check muss Bewertungen - die nicht voll positiv sind - nach Protesten herausnehmen. Mit einer sehr fadenscheinigen Begründung des Hotels die auch leicht zu widerlegen ist.

    Wenn Holiday Check folgendes nicht in den Griff bekommt sind die Bewertungen mit noch viel mehr Vorsicht zu genießen. Da dann nur noch die guten und evtl. gefälschten Bewertungen für die Wertung übrig bleiben.

    Folgendes erreichte mich per E-Mai:

    wir freuen uns, dass Sie Ihre Urlaubserfahrungen auf HolidayCheck mit anderen Reisenden geteilt haben.

    Zu Ihrer Bewertung des Hotel Dion Palace & Spa hat sich nun eine rechtliche Vertretung des Hotels bei uns gemeldet und bestritten, dass Sie in dem bewerteten Hotel Ihren Urlaub verbracht haben.

    Aufgrund eines kürzlich ergangenen Urteils des Bundesgerichtshofes sind wir auch dann verpflichtet zu prüfen, ob Sie tatsächlich im Hotel zu Gast waren, wenn Ihr Aufenthalt im bewerteten Hotel ohne weitere Angabe von Gründen bestritten wird.

    Um Ihre Bewertung wieder veröffentlichen zu können, sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen:

    Bitte senden Sie uns ein aussagekräftiges Dokument (z.B. eine Hotelrechnung) zu, aus welchem Ihr Aufenthalt im bewerteten Hotel hervorgeht. Für eine Klärung der Situation könnte es sein, dass diese Angaben (vollständig anonymisiert) an den Betreiber weitergegeben werden müssen.

  • HABERLING
    Dabei seit: 1283126400000
    Beiträge: 9599
    geschrieben 1678629695798 , zuletzt editiert von HABERLING

    Und was soll jetzt dieser Quatsch, wenn du dieses Hotel gebucht hast und dort warst so hast du sicher eine Buchungsbestätigung.:flushed:

    Übrigens gibt es auch schlechte BW für dieses Hotel, also behalte deine kruden Theorien.:sleeping:

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
  • Du_darfst
    Dabei seit: 1175817600000
    Beiträge: 1181
    geschrieben 1678630992461

    Was für ein Tinnef ist das denn wieder? Hier wimmelt es doch nur so von negativen Bewertungen, vereinzelt auch von moi!

    Und das ein Hotel klären möchte, ob der Bewertende auch tatsächlich Gast war, ist nur nachvollziehbar.

    Insofern, robmitt, entbehrt dein Posting jeder sachlichen Grundlage.

    Wenn du einen Fehler suchst, benutze einen Spiegel und kein Fernglas!
  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
    Beiträge: 28990
    geschrieben 1678631115935 , zuletzt editiert von Kourion

    Das sind doch wilde Vermutungen... sehr wilde. :smirk: Reich einen Nachweis ein, robmitt und gut ist.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1678633668849 , zuletzt editiert von vonschmeling

    @robmitt

    Eben um die Authentizität einer Bewertung zu gewährleisten werden die Kontrollmaßnahmen beständig nachjustiert.

    Die Aufforderung an dich ist daher keinesfalls Hinweis auf mangelnde Authentizität, wenn du den Text mal verstehend liest.

    Widerlege die Begründung des Hotels indem du mit Leichtigkeit einen Nachweis deines Aufenthaltes zur Verfügung stellst.

    Die Renzension wird dann umgehend wieder freigeschaltet.

    Im Übrigen erscheint mir der Beitrag in diesem Unterforum reichlich deplaziert. Du hast keinerlei rechtlich relevante Fragen und die Herausnahme deiner Bewertung ist rechtlich tadellos begründet.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Ahotep
    Dabei seit: 1096243200000
    Beiträge: 30984
    Administrator Zielexperte/in für: Nilkreuzfahrten Nil-Region
    geschrieben 1678633737346 , zuletzt editiert von Ahotep

    Bevor hier mit einem die Gäule durchgehen. Das ist eine normale Vorgehensweise, das dies nun geprüft wird nach Beschwerde. So lange wird eine Bewertung offline genommen.Nach Übermittlung und Überprüfung der Reisedokumente u. Sachlage, geht die Bewertung wieder online.

    Sei froh, das jede Beschwerde/Nachfrage über eine Bewertung hier ernst genommen wird und nicht alles durchgewunken wird. Lieber auf Nummer sicher gehen, das alle seine Richtigkeit hat,

    Wegen einer Hotelierbeschwerde aus dem Blauen heraus wird hier nichts herausgenommen und verschwindet, nur nachgeprüft und wieder eingestellt. HC ist dazu sogar rechtlich verpflichtet und muss dem nachgehen. Daher verstehe ich diese Beschwerde schon mal gar nicht.

    Machen wir zu, hier wollte jemand nur Dampf ablassen.

  • Günter/HolidayCheck
    Dabei seit: 1092268800000
    Beiträge: 25378
    Administrator Zielexperte/in für: Fuerteventura
    geschrieben 1678640639545 , zuletzt editiert von Günter/HolidayCheck

    Fakt ist , dass hier eine konkrete Nachfrage des Hotels, bzw. wohl einer rechtlichen Vertretung des Hoteliers - vorliegt- und diese natürlich zu klären ist. Dazu braucht man die angeforderten Nachweise.

    =============

    Das Thema Anforderung von Nachweisen -ist davon unabhängig ---auch ganz generell auch in den Holidaycheck Nutzungsbedingungen geregelt . Klick zu den Bedingungen:

    Herauskopiert ,Punkt 7:

    "7. Verfahren zur Authentifizierung von Nutzerinhalten

    (1) Die Authentizität von Nutzerinhalten ist für die HolidayCheck AG äußerst wichtig. Deshalb verpflichtet die HolidayCheck AG ihre Nutzer dazu nur Bewertungen zu Leistungen abzugeben, die die jeweiligen Nutzer selbst in Anspruch genommen haben und führt ein mehrstufiges Verfahren zur Sicherstellung der Authentizität der Nutzerinhalte durch.

    (2) In einem ersten Schritt wird die Authentizität von Nutzerinhalten nach der Abgabe durch den jeweiligen Nutzer und vor Veröffentlichung auf den HolidayCheck-Plattformen über automatisierte Verfahren analysiert.

    (3) Wenn im Rahmen des automatisierten Verfahrens nach Absatz 2 ein Betrugsverdacht festgestellt wird, wird die Authentizität der Nutzerinhalte vor ihrer eventuellen Veröffentlichung durch HolidayCheck Mitarbeiter weiter überprüft. Im Rahmen dieser Prüfung werden unter anderem auch Nachweise, beispielsweise über die tatsächliche Nutzung der bewerteten Leistungen, von den jeweiligen Nutzern angefordert.

    (4) Sollte nach der Veröffentlichung von Nutzerinhalten nach Einschätzung von HolidayCheck ein Betrugsverdacht aufkommen, werden die relevanten Nutzerinhalte unverzüglich von den HolidayCheck-Plattformen entfernt. Die Nutzerinhalte werden erst nach erfolgreicher Durchführung des Prüfverfahrens und Bereitstellung der entsprechenden Nachweise erneut veröffentlicht."

Antworten
Thema gesperrt
Interner Fehler.

Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!