In einem anderen Forum wird rund um den Anschlag auf Mallorca diskutiert. Dabei ist die Frage aufgetaucht, wie das Rechtlich ist, wenn eine Fluglinie dann Flüge ausfallen lässt. Soweit ich das lesen konnte, ging es um einen Flug, der nicht Palma ansteuerte, sondern Barcelona, weil der Flughafen noch nicht wieder geöffnet war. Die Maschine flog angeblich wieder nach Deutschland zurück. Was passiert dann mit den Passagieren in Barcelona und die Rückfluggäste in Palma?
Zerlegen wir also mal das Thema.
Wäre der Flughafen von Palma zur Landezeit der Maschine in Barcelona bereits wieder geöffnet gewesen, wäre eine korrekte Landung in Palma trotzdem nicht möglich gewesen. Ich nehme mal an, die Maschine war bereits in der Luft, wie die Meldung der Flughafensperre kam. Nun werden dann Überlegungen seitens der Flugsteuerung der Fluggesellschaft angestellt, ob die Maschine umdrehen oder einen anderen Flughafen anfliegen soll. Dann werden die Flugsicherungsgenehmigungen auf der neuen Flugroute eingeholt und die Maschine wird umgeleitet. Dies und meine Vermutung, dass im Luftraum um Mallorca bereits einige Maschinen "warteten" und andere schon auf dem direkten Anflug waren, werden Gründe gewesen sein, weshalb die Maschine nach Barcelona flog.
Nun glaube ich aber nicht, dass die Passagiere in Barcelona "stehengeblieben" sind, sondern von dort aus später mit anderen Maschinen ihr Ziel Palma angeflogen haben. Zumindest wäre dies aus meiner Sicht - geschlossener Beförderungsvertrag - Pflicht der Fluglinie. Denn selbst wenn sie sich auf "höhere Gewalt" berufen kann, muss sie die Passagiere entweder zum Ausgangspunkt zurückfliegen oder eben - wie auch immer - an den gebuchten Endpunkt befördern.
So gesehen wird diese Fluglinie alle entstehenden Kosten wie Zwischenübernachtung in Barcelona und die Kosten für Weiter- oder Heimflug übernehmen müssen.
Allerdings: da wir nicht im Flieger waren und nicht sagen können, ob den Passagieren ein Rückflug angeboten wurde. Dann sähe die Situation so aus: im Fall von höherer Gewalt wäre ein Unternehmen nur zum vereinbarten (Rück-)Transport verpflichtet. Alle weiteren Kosten, die aufgrund dieser Situation entstehen, sind vom Kunden selbst zu bezahlen. Zumindest ist dies bei Pauschalreisen so und ich leite daher Gleiches bei einem reinen Beförderungsvertrag ebenfalls ab.