• wiener-michl
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    Verwarnt
    geschrieben 1308679128000

    hallo zusammen,

    folgender Sachverhalt:

    In der ersten Mai-Woche machten Freunde von uns eine Kappadokienrundreise mit RSD Reiseservice.

    Bei dieser Rundreise wurden vom Reiseleiter(Name bekannt) im Bus Ballonfahrten in einem Heißluftballon angeboten.

    Preis der Ballonfahrt 150,-- Euro pro Person.

    Unsere Freunde buchten diese Ballonfahrt dann abends beim Reiseleiter im Hotel, und damit begann eine Odyssee, so ziemlich alles ging schief auf dieser Ballonfahrt.

     

    Zuerst wurde die Fahrt um einen Tag verschoben, am Folgetag kam der Bus eine 3/4 Stunde zu spät.

     

    Der Startplatz war nicht ein Parkplatz wie verabredet sondern auf einer Anhöhe, alle Teilnehmer dieser Fahrt mussten durch Dornenhecken und durch ein kleines Loch in einem Zaum diese Anhöhe hochklettern.

     

    Dann war keine Leiter vorhanden um in den Korb einzusteigen.

     

    Als alle Fahrgäste dann endlich im Korb waren wurde vom Capitano festgestellt daß die Gasflaschen leer waren.

     

    Nach einer Weile warten in der Hitze wurden dann neue Gasflaschen auf die Anhöhe geschafft und es sollte endlich gestartet werden.

     

    Der erste Startversuch wurde nach ein paar Metern wieder abgebrochen und hart gelandet.

     

    Der zweite Startversuch gelang zum Teil, leider drifftete der Ballon nur mehr über den Ausläufern der Hänge dahin, er kam nicht richtig in die Höhe. Von der versprochenen Aussicht auf die Landschaft war nichts zu sehen.

     

    Nach ca. 45 Minuten wurde versucht zu landen, es war eine Bruchlandung, der Ballon schlug 3 mal hart auf, mehrere Fahrgäste trugen blaue Flecken und Hautabschürfungen davon.

     

    Kurzum- sehr diletantisch diese Ballonfahrt.

     

    Ich habe für unsere Freunde wiederholt per Email und Telefon die Geschehnisse dieses Tages bei Rsd geschildert.

    Sie wollen keinen Schadensersatz/Schmerzensgeld sondern nur den Preis der Ballonfahrt zurück bekommen.

    Von Rsd wird man nur vertröstet und hingehalten, sie wären ja eigentlich gar nicht zuständig da der Ballonunternehmer angeblich kein Partnerunternehmer von Rsd sei.

    Sie schreiben:

    Die von Ihnen beanstandete Ballonfahrt ist eine reine freiwillige Veranstaltung für den Kunden, diese ist in keiner Ausschreibung von RSD angeboten und nicht in unserem Leistungsumfang und wird unseren Gästen freigestellt daran teilzunehmen! Wir haben bei der Agentur vor Ort angefragt und sobald wir Informationen für Sie haben, werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen.

    So geht das nun schon seit Wochen, nichts tut sich in der Angelegenheit.

     

    Meine Frage:

    Ist die Forderung auf Rückerstattung berechtigt ?

    Darf denn ein Reiseleiter sowas verkaufen ?

    Ist Rsd im Recht ?

    Falls nicht, lohnt der Anwalt ? Rechtsschutz wäre vorhanden.

     

    Ich sag schon mal danke

     

     

     

     

     

     

     

     

    Wenns Arscherl brummt ists Herzerl gsund
  • Holginho
    Dabei seit: 1086652800000
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    geschrieben 1308679776000

    Hallo Michl!

    Uuuups, da ist ja wirklich einiges schiefgegangen!

    Wenn der Ballonfahrten-Veranstalter wirklich kein Partnerunternehmen von RSD ist, wird es i.d.T. "schwierig". Wie willst Du in diesem Falle RSD dafür haftbar machen?

    Ansprechpartner wäre dann ausschließlich das Unternehmen das die Ballonfahrten veranstaltet - und da dürfte dann türkisches Recht greifen! Gerichtsstand ist vermutlich ebenfalls in der Türkei!

    Ob es sich "lohnt" - ich vermag es nicht zu sagen! Vermutlich läuft es (wenn es überhaupt zu einem Verfahren kommt) auf einen großen Aufwand und Null-Ergebnis hinaus.

    Bedauerlich, aber so würde es vermutlich enden!

    Nicht wenige Reiseleiter arbeiten mit bestimmten Anbietern zusammen und kassieren so zusätzliche Provisionen.

    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!
  • wiener-michl
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    Verwarnt
    geschrieben 1308687169000

    hallo alter Südschwede,

    danke für deine Antwort.

    Es steht zu befürchten das du Recht behälst.

    Ich frag mich nur warum Rsd es zulässt das Ihre RL vor Ort Geschäfte mit so zweifelhaften Anbietern machen.

    Irgendwie reflektiert das ja auf Rsd zurück wenn der Kunde so einen Mist zu kaufen kriegt. 

    Wenns Arscherl brummt ists Herzerl gsund
  • bernhard707
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    geschrieben 1308687461000

    Michl, der nicht eben kleine Thread zu RSD ist voll mit solchen Geschichten.

    Life is too short to limit your vision ... indeed
  • wiener-michl
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    Verwarnt
    geschrieben 1310743541000

    hâllo zusammen,

    ich habe nun nochmal eine Mail von Rsd bekommen.

    Sie schreiben daß sie bei dem Ballonbetreiber vor Ort nachgefragt hätten, dieser meint jedoch er hätte die Fahrt ordungsgemäß ausgeführt. Und natürlich wie immer

    blablabla ... ist die Ballonfahrt eine freiwillige Veranstaltung, wird nicht von uns angeboten und ist nicht in unserem Leistungsumfang.

    Und bei schlechter Thermik könne sowas grundsätzlich schon mal vorkommen.

     

    Ich habe denen nochmal geantwortet:

    ein Ballonpilot sollte zu jeder Zeit sein Gerät in soweit beherrschen daß er für die Sicherheit der zahlenden Gäste garantieren kann.

    Und davon kann ja im vorliegenden Fall keine Rede sein, nur mit viel Glück konnten schwere Verletzungen bei der Landung vermieden werden.

    Wenn die Thermik an diesem bewussten Tag unpassend war hätte er eben gar nicht starten dürfen.

    Mit einer Entschuldigung und Rückerstattung des Geldes wäre das Thema vom Tisch gewesen, niemand wäre böse gewesen.

    Aber so wurde trotzdem gestartet, entweder aus Unkenntnis des Piloten oder um die Rückerstattung des Geldes zu vermeiden, was für mich sehr wahrscheinlich ist.

    Von einer ordungsgemäßen Ballonfahrt kann überhaupt keine Rede sein.

    Und noch eines:

    Wenn Rsd es zulässt das die örtlichen Reiseleiter solche Ballonfahrten verkaufen ,

    also mit solchen zwielichtigen Geschäften sich ein Zubrot verdienen,

    dann muß Rsd auch damit rechnen das der Kunde sich bei Rsd beschwert.

    Rsd kann ja nicht verlangen das der Kunde direkt mit den Leuten in der Türkei verhandelt, er ist ja schon lange wieder zu Hause.

    Für mich ist die also die widerholte Aussage von Rsd „ist die Ballonfahrt eine freiwillige Veranstaltung, wird nicht von uns angeboten und ist nicht in unserem Leistungsumfang. „

    ein äusserst schwaches Geschäftsgebahren, die Leistungen wurden ja von offiziellen Rsd-Reiseleitern offeriert.

    Ich werde nun nicht mehr weiter bei Ihnen in dieser Angelegenheit intervenieren, vielleicht an anderer Stelle.

    Sie sollten sich darüber im klaren sein daß ich ihre Firma und den Ballonbetreiber nicht weiter empfehlen kann.

    Ich werde die Angelegenheit nun auf sich beruhen lassen,

    aber was ich von diesem Verein denke und weiterempfehle ist ja wohl klar.

     

    Wenns Arscherl brummt ists Herzerl gsund
  • Heike68
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    geschrieben 1310748575000

    @coraya

    Du hast völlig Recht mit Deiner Aussage. So weit ich mich erinnere, steht das auch irgendwo kleingedruckt bei den Ausflugsangeboten. Um so witziger finde ich immer, dass die Reiseleiter die Ausflüge über "Ihren" Veranstalter anbieten, mit der Begründung, dass man dann den Veranstalter als Ansprechpartner hätte, sollte was schieflaufen und dringend abraten, direkt bei einem (meist preiswerteren) örtlichen Anbieter zu buchen...

    Zu wissen, man könnte, ist besser, als zu glauben, man muss...
  • wiener-michl
    Dabei seit: 1113436800000
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    Verwarnt
    geschrieben 1310752835000

    @Heike68 sagte:

    Um so witziger finde ich immer, dass die Reiseleiter die Ausflüge über "Ihren" Veranstalter anbieten, mit der Begründung, dass man dann den Veranstalter als Ansprechpartner hätte, sollte was schieflaufen und dringend abraten, direkt bei einem (meist preiswerteren) örtlichen Anbieter zu buchen...

    Das ist ja der springende Punkt.

    Der Reiseleiter hat einen Veranstalter an der Hutkrempe stehen und verkauft Ausflüge im Namen dessen.

    Sagt aber kein Wort daß bei Problemen der Veranstalter nicht zuständig ist.

    Der Kunde wird im guten Glauben gelassen er hätte einen Ausflug bei dem Veranstalter gekauft.

    Passiert was sagt der Veranstalter "hab ich nix mit zu tun, nicht unser offizielles Programm.

    Dem Geschädigten sind ziemlich die Hände gebunden weil er ja schon längst wieder zu Hause ist.

    Wer bleibt also mal wieder auf der Strecke ? Der gleiche wie immer.

    Der Kunde hat eigentlich keine Chance sich zu wehren, und der Veranstalter ist relativ einfach aus dem Schneider.

     

     

    Wenns Arscherl brummt ists Herzerl gsund
  • papnik
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    geschrieben 1310757745000

    Also, wenn die Sache so dilettantisch abgelaufen ist, wie beschrieben, würde ich den obligatorischen Sektkorken knallen lassen und mich freuen, dass ich noch am Leben bin.

     

    Und die 150 € als gut angelegtes Lehrgeld für zukünftige Hopplahoppaktionen ansehen.

     

    Grüße papnik

  • wiener-michl
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    Verwarnt
    geschrieben 1310979855000

    Hey Admins,

    wo ist das Posting von Chepri abgeblieben ?

    Ich wollte mir nochmal die Links anschauen und nu is alles wech  :frowning:

    Wenns Arscherl brummt ists Herzerl gsund
  • wiener-michl
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    Verwarnt
    geschrieben 1310983342000

    danke.....

     

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