Muss mich mal an Euch wenden mit einer Frage. Wir haben ab dem 6. März für 2 Wochen Türkei gebucht wobei das eigentliche Angebot war für 6 Nächte im Hotel Amara Dolce Vita und es gab 7 Nächte im Hotel Sultan of Side kostenlos dabei.Jetzt hat sich aber heraus gestellt das im Sultan of Side ein Neubau errichtet wird und es von 7:30 Uhr bis 22:30 Uhr Baulärm gibt und das dem Veranstalter bekannt war, dieses wurde aber nicht bei der Buchung mitgeteilt.Problem ist jetzt das der Veranstalter sagt, da dieses Hotel kostenlos von uns genutzt werden kann ist ein Umbuchen nicht möglich und wir müssen den Baulärm in Kauf nehmen.Ist das so einfach möglich, haben wir da keinerlei Rechte nur weil das Hotel eine Zugabe des Veranstalters ist.
Baulärm bewußt verschwiegen
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geschrieben 1266874533000Tunesien - Les Orangers Beach Resort - 5.3.2011 bis 19.3.2011
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geschrieben 1266882164000
Hallo !
Wer ist der RV
Wenn Du 14 Tage buchst und bezahlst wieso ist dann das 2.Hotel kostenlos ?
LG
Die Erinnerung ist das einzige Paradies aus dem man nicht vertrieben werden kann -
geschrieben 1266943853000
und wenn du weißt, wer der va ist, dann kannst du die frage beantworten?
was hat das denn mit dem va zu tun.???
zu deiner zweiten frage: lies doch mal richtig, was rolfy gschrieben hat:
"Wir haben ab dem 6. März für 2 Wochen Türkei gebucht wobei das eigentliche Angebot war für 6 Nächte im Hotel Amara Dolce Vita und es gab 7 Nächte im Hotel Sultan of Side kostenlos dabei"
Das "F" in Montag steht für Freude. -
geschrieben 1266963248000
Eine kostenlose Umbuchung i. S. v. Hoteländerung sollte schon möglich sein, nicht aberdie ksotenlose Umbuchung i. S. v. Hotelnutzung. Wenn der Mehrpreis der zweiten Hotelwoche übernonnem wird, sollte ein beschaulicher Urlaub bis zur letzten Minute möglich sein.Was wären denn die Alternativen ... früher abreisen?
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geschrieben 1266964692000
Einem geschenkten Gaul..schaut man nicht ins Maul..nimm die kostenlosen Tage mit dem Baulärm in Kauf..oder lass es bleiben, sorry, aber wenn Du nichts dafür bezahlst , was willst Du dann einfordern??????
Einem frohen Gemüt lacht die Sonne auch bei Regenwetter. -
geschrieben 1266966738000
Nach dem RV hab ich nur gefragt weil es mir nach so "kaffeefahrtverdächtig" vorkommt.
Wer bietet heutzutage schon was kostenlos ohne Hintergedanken an ?
LG
Die Erinnerung ist das einzige Paradies aus dem man nicht vertrieben werden kann -
geschrieben 1267018359000
@kiotari sagte:
Nach dem RV hab ich nur gefragt weil es mir nach so "kaffeefahrtverdächtig" vorkommt.
Wer bietet heutzutage schon was kostenlos ohne Hintergedanken an ?
LG
ja, kiotari.
aber zur beantwortung der frage von rolfy muss man das nicht wissen.
lassen wir doch den to nicht im glauben, dass ich, wenn er mir meine persönliche neugierde befriedigt, auch helfen kann.
hilft doch keinem.
Das "F" in Montag steht für Freude. -
geschrieben 1267037441000
Hört sich wie S.nn..k..r-TV an. Die machen solche Angebote. Und wenn man nachrechnet, bekommt man nix, aber auch gar nix geschenkt. Umbuchen wird da auch nicht möglich sein, da sich das Angebot speziell auf diese beiden Hotels bezieht. Und eine Übernachtung in Pamukkale ist sicher auch dabei. Ein ähnliches Angebot macht S.....kl.. zur Zeit mit dem Amara Dolce Vita und dem Side West Resort als 2. Hotel. Falls der Veranstalter nicht von sich aus ein anderes Hotel wählt, bleibt wahrscheinlich nur ein Storno. 2 Wochen in einem 5*-Hotel bekommst du zu deinem Reisezeitpunkt im Übrigen für rund 400 Euronen...also nix mit kostenloser Nutzung des 2. Hotels. Das ist vielleicht ein Argument dem Veranstalter gegenüber.
LG
Marianne
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geschrieben 1267260752000
Überflüssiges Zitat lt. Forenregeln entfernt !
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Hier kommt das Reiserecht zur Hilfe.
Ganz allgemein postuliert ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die Leistung, hier Reise, so zu erbringen, dass sie die zugesicherten Eigenschaften hat und fehlerfrei ist!
Beachtlich sind hierzu die Maßgaben nach § 651c Abs. 2 BGB & § 651d Abs. 2 BGB.
Gemäß ausgeworfenem Urteil der 2.ten Instanz bzw. im zweiten Rechtzug wurde festgestellt, dass ein Hinweis auf Bautätigkeiten vorher gut sichtbar gegeben werden muß, andernfalls liegt ein Reisemangel vor. So mein Verständinnis der diversen Urteile.
[size=11px][b][color=#008000]Quelle: [/size][/b][/color]
Landgericht Frankfurt a.M. (Urteil vom 31.01.2008 - 2- 24 S 243/06. (Pflicht zum ausdrücklichen und gut sichtbaren Hinweises)
man vergleiche bitte auch mit:
Urteil des AG Köln vom 28.08.2007 133 U 640/05 Pressemitteilung des AG Köln
Urteil des AG Bad Homburg vom 07.01.1997, 2 C 3263/96-19, NJW-RR 1997, 819,
OLG Düsseldorf, Urteil vom 9.10.1997
mfG
H. Rossy