Ein Veranstalter muss seine Kunden bei Bekanntwerden von Baustellen usw. unverzüglich informieren und je nach Grad der Beeinträchtigung eine kostenfreie Umbuchung oder Rücktritt anbieten.
Nun könnte es aber zum Beispiel sein, dass die Baustelle nicht auf jener Hotelseite ist, in der der Veranstalter seine Zimmer hat. Somit vielleicht keine echte Benachteiligung eintritt.
Kann sein.
Kann natürlich auch sein, dass er sie schlicht weg verschweigt.
Bei der Beurteilung dann vor Ort, ob es sich um eine bloße Unannehmlichkeit oder aber um einen Reisemangel handelt, werden auch die Hotelbeschreibung (also ob als "ruhig gelegen" oder "in einem lebhaften Zentrum" oder "aufstrebenden Fremdenverkehrsort" [=laut! Baulärm!] beschrieben) als auch von der tatsächlichen Intensität des Lärms.
Handelt es sich um einen "Lärm", den man zu Hause auch haben könnte, wird möglicherweise es sich nur um eine Unzumutbarkeit handelt. Z. B. wenn es sich um ein Stadthotel handelt (bei Alanya ist damit jener "Stadtteil" im Westen gemeint, bei dem es auch den großen Sandstrand gibt).
Wie gesagt, es hängt immer vom Gesamtauftritt des Angebots ab.
Gruß
Peter