reicht vollkommen aus und muß nicht bei jedem Hotel einzeln
angeführt werden - urteilte das OLG Celle, hier nachzulesen
Kommentar: Na ja, aber in der heutigen Zeit wäre es doch technisch
problemlos möglich, diesen Hinweis zumindest auch in der Reisebestätigung zur Sicherheit aufzuführen.