• emdebo
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    geschrieben 1133957098000

    reicht vollkommen aus und muß nicht bei jedem Hotel einzeln

    angeführt werden - urteilte das OLG Celle, hier nachzulesen

    Kommentar: Na ja, aber in der heutigen Zeit wäre es doch technisch

    problemlos möglich, diesen Hinweis zumindest auch in der Reisebestätigung zur Sicherheit aufzuführen.

  • Sina1
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    gesperrt
    geschrieben 1133958439000

    Ist doch bei einigen Reiseveranstaltern schon der Fall. Schließlich entstehen Baustellen durchaus auch mal nach der Katalogerstellung - und da bleibt dem Veranstalter nichts anderes übrig, als Neubuchungen über das Buchungssystem zu informieren. Auf der Reisebestätigung steht dann in etwa: "Gäste wurden bei Buchung über die Bauarbeiten informiert, ...". Bestehenden Buchungen werden gesondert (meist per Fax ans vermittelnde Reisebüro) informiert.

  • emdebo
    Dabei seit: 1093392000000
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    geschrieben 1133960660000

    Na dann ist man ja auf dem richtigen Wege.

    Information ist alles - und spart im Endeffekt Ärger und Geld

    - für Veranstalter und Kunden

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