Angeregt durch einen Fall im RV-Thread überlege ich, für welche Angebotsinhalte die Formulierung „nach Verfügbarkeit“ steht (stehen darf).
Bisher habe ich das immer nur in dem Zusammenhang gelesen, wenn es darum geht, ob wegen begrenzter Kapazität z.B. der vorhandene Parkplatz o.ä. für den Einzelnen eventuell nicht 100% zugesagt werden kann.
Wenn ich in einer Beschreibung "nach Verfügbarkeit" lese, richte ich mich darauf ein, es könnte eventuell schon durch zahlreiche andere Nutzer erschöpft sein, deshalb für mich leider nicht mehr verfügbar sein. Hoffen kann ich aber immer noch.
Nun zu meiner Frage:
Wie ist es rechtlich zu bewerten, wenn das mit „nach Verfügbarkeit“ Beschriebene gar nicht mehr angeboten wird?