Hallo zusammen,

es gibt in letzter Zeit ja reichlich Streiks im Luftverkehr.

Durch den aktuellen 10-tägigen Pilotenstreik bei TAP Air Portugal sind einige Bekannte von mir betroffen, und so hab ich mich auch mal mit dem Thema von Umbuchungen auf Alternativverbindungen beschäftigt.

Gegenstand der folgenden Frage sind in erster Linie Linienflüge, die bei der Airline gebucht wurden, keine Flüge der TAP, die als Bestandteil einer Pauschalreise gebucht wurden- wobei sich bei Letzterem gleich die zusätzliche Frage stellen könnte, wer sich um einen Ersatzflug kümmern muss, der Reisende oder der Veranstalter der Reise.

Bei der Suche nach Alternativverbindungen für ausfallende Flüge ist mir der Gedanke gekommen, daß in diesem Fall für eine gecancelte Verbindung nicht nur andere Flüge der TAP selbst sondern vielleicht auch Codeshareflüge in Frage kämen.

Dass so etwas in der Praxis gang und gäbe ist, haben wir selbst schon mal bei South African Airways erlebt, wo die Umbuchung auf einen Codeshareflug der Lufthansa angeboten und auch so in Anspruch genommen wurde.

Damals wurde ein Flug auf der fraglichen Strecke mit einem anderen Flug derselben Route ersetzt.

Der Gedanke den ich verfolge ist aber vielleicht etwas komplizierter, dazu jetzt einfach mal ein konkretes Beispiel aus dem derzeitigen Streik bei TAP, mal bezogen auf einen Flug von Berlin nach Lissabon am morgigen Tag

(okay, das Thema muss nicht bis dahin durchgehechelt sein, ich nehme mal nur die Daten, die meinereiner eh schon zurecht gewuselt hatte):

Nun mal angenommen, der Flug TP 539 von SXF nach LIS (Start um 6:00 Uhr) würde ausfallen, die später stattfindende Verbindung der TAP auf dieser Strecke wäre ausgebucht oder wäre ebenfalls gecancelt und somit eine Beförderung mit TAP erst frühestens am nächsten Tag möglich.

Es gibt aber durchaus Flüge mit TAP-Flugnummer innerhalb Deutschlands, die von Lufthansa durchgeführt werden und die man als Zubringerflug für eine andere Verbindung nach Lissabon nutzen könnte.

Konkret gäbe es da m.M. folgende Möglichkeiten (bezogen auf den 6.Mai, an anderen Tagen mag es andere Konstellationen geben oder auch nicht):

Von Berlin über München nach Lissabon:

TP 7705 (=LH 2031) Start 9:10 TXL ->10:20 Ankunft MUC

dann Umsteigen auf

TP 6720(=LH 1790) Start 11:10 MUC->13:20 Ankunft LIS

(50 Minuten Umsteigezeit in T2 in MUC dürften machbar sein)

oder

TP 7721 (=LH 2035) Start 11:00 TXL ->12:10 Ankunft MUC

Umsteigen auf

TP 557 Start 13:40 MUC ->15:50 Ankunft LIS (=Original TAP-Flug, so er nicht auch ausfällt)

oder

von Berlin über Frankfurt nach Lissabon:

TP 7703 (=LH 183) Start 10:45 TXL ->12:00 Ankunft FRA

Umsteigen auf

TP 6702 (=LH 1168) Start 13:00 FRAU ->15:00 Ankunft LIS

oder auch Umsteigen auf

TP 573 Start 13:15 FRA ->15:20 Ankunft LIS (=Original TAP-Flug)

und da gäbe es sicher noch einige Varianten, die ich hier nicht alle aufführen will.

Ob ein solches Umswitchen nicht sowieso schon geschieht, entzieht sich meiner Kenntnis, servicebewußte Airlines bieten das sicherlich an.

Andererseits hab ich aber auch schon erlebt, daß seitens des Personals am Flughafenschalter ziemliche Desinformation hinsichtlich alternativer Verbindungen herrschte (oder vielleicht auch nur demonstriert wurde).

Da hatte ich mal das Vergnügen, mit einem Zubringerflug bei einer Umsteigeverbindung zu spät anzukommen, und am Schalter wurde mir erklärt, daß es an diesem Tag keinen Flug zum Zielort mehr gäbe. Gutt, daß meinereiner das damals besser wusste, und so konnte ’s wauzih noch am gleichen Tag mit der gleichen Gesellschaft weiterdüsen.

Die Frage, die sich mir und die ich nun auch hier stellen möchte, ist:

Hat man als Passagier das Recht zu verlangen, daß die Fluggesellschaft deren Flug ausfällt, einen auch auf Codeshare-Flüge anderer Gesellschaften umbucht? (natürlich sofern dort Kontingente frei sind)

Meine Meinung ist die, daß ich als Passagier in einem solchen Falle mit der Airline einen Vertrag habe, der besagt, daß sie mich an diesem Tag zum Ziel zu transportieren hat.

Der eigentlich vorgesehene Flug fällt diesmal aufgrund höherer Gewalt aus.

Das Vorhandensein von Codeshareflügen bedeutet dann m.M. aber, daß die Fluggesellschaft nicht behaupten kann, daß es aufgrund höherer Gewalt keinerlei Möglichkeiten gäbe, diesen Vertrag doch zu erfüllen.

Ich freue mich denn mal auf sachdienliche Antworten.

*tschaui*

das wauzih