Haben über einen Reiseveranstalter ein Paket (Flug und 14 Tage Hotelaufenthalt) gebucht. Anlass war ein Jubiläum. Auf der Flug-(Hin)reise das Gepäck nachweislich verloren und nie wiedergesehen. Kamen also ohne angemessene Kleidung (wie Badeurlauber in Grönland) an und weit und breit keine Chance auf Milderung der Umstände.
Resultat: ideeller und hoher materieller Schaden / vertaner Urlaub (wurden ausserdem von Tag zu Tag damit vertröstet, dass das Gepäck wohl noch kommen würde etc.)
Der Reiseveranstalter haftet lt. Reisevertrag bis zu einer Höchstgrenze, die über den uns entstandenen materiellen Schaden hinausgeht. Er ist aber nicht bereit, eine höhere Entschädigung zu zahlen, als die im Montrealer Abkommen beschriebenen 1000 Sonderziehungsrechte.
Welches Recht gilt hier ? Und beschränkt das Montrealer Abkommen tatsächlich die Höhe des Schadensersatzes , selbst wenn eine individuelle Vertragsregelungen (hier die vereinbarte Haftungsgrenze des Reiseveranstalters) getroffen wurde ?
Danke für die Aufmerksamkeit !!