Hallo Zusammen,
mein Freund und ich waren zwei Wochen mit Jahn Reisen auf den Malediven.
Wir wurden dort beide von Wanzen gebissen und hatten einen heftigen Ausschlag und Schmerzen. Die Sonne und das Salzwasser verschlimmerten unseren Ausschlag nur, so dass wir 8 von 13 Tagen nicht wirklich aus unserem Bungalow gehen konnten. Nach Reklamation konnten wir das Zimmer tauschen (allerdings erst als wir unsere Reiseleitung am Telefon hatten). Unsere Reiseleitung hat uns auch schriftlich bestätigt dass wir von Wanzen gebissen worden sind. Als wir wieder zurück in Deutschland waren verfassten wir einen Brief an unsere Reiseleitung mit Bildern von unseren Ausschlägen, einer detaillierten Schilderung der Umstände und einer Kopie der Bestätigung der Reiseleitung, dass wir dort von Wanzen auf unserem Zimmer gebissen wurden. Im Internet haben wir recheriert, was uns bei so einem Fall zustehen müsste und kamen immer wieder auf 60% des Reisepreises. Jetzt kam allerdings von Jahn Reisen ein Schreiben zurück: "...Unseren Unterlagen zufolge ist nicht festzustellen, dass die Ihrerseits geschilderten Unannehmlichkeiten ursächlich auf die Unterbringung im...zurückzuführen war. Einen den Veranstalter haftungsbegründeten Tatbestand kann Ihrem Schreiben nicht entnommen werden und wurde auch nicht nachgewiesen. Etwaige Ansprüche an unser Unternehmen weisen wir zurück."
Bitte ich brauche eure Hilfe, hat damit jemand Erfahrung? Weiß jemand ob das so stimmt? Ich verstehe nicht, wieso es nicht nachgewiesen ist, dass es ursprünglich auf die Unterbringung zurückzuführen ist, wenn wir doch schriftlich von unserer Reiseleitung haben, dass wir in unserem Zimmer gebissen worden sind.
Ich bitte euch um eure Meinungen...