http://www.anwaltonline.org/show.asp?x=tips/reisebeginn/reiseruecktritt.html
Liest du was der Anwalt schreibt
Bei Ferienwohnungen:
20% bei Rücktritt bis 61 Tage vor Reisebeginn
50% bei Rücktritt ab dem 60. bis zum 35. Tag vor Reisebeginn
80% bei Rücktritt ab dem 34. Tag vor Reisebeginn
+++++++++++
Hier schreibt ein mosaik, Peter
sicher "unser"
mosaik11.07.2006, 12:59
Kleiner Hinweis noch: Vertragsbedingungen müssen im Grunde nie unterschrieben werden, sie müssen nur vereinbart werden. Eine Unterschrift erleichtert nur den Nachweis, was man vereinbart hat.
Auch entgangener Gewinn und Schaden können durchaus zwei verschiedene Dinge sein. Kleines Beispiel
75 % = das Produkt Raum, Haus, Bett, Zimmer
05 % = Kosten, die nur durch die Inanspruchnahme des Produkts entstehen (Strom...)
05 % = Beispieslweise Frühstück - auch nur bei Inanspruchnahme
15% = kalkulierte Spanne (net wirklich Gewinn, aber in diesem Sinne)
auf die zur Verfügung gestellten Leistungen
Somit könnte man in diesem Fall 90 % als Schaden und entgangener Gewinn verlangen.
Um eben solchen "Streitereien" aus dem Weg zu gehen, kann man eben pauschale Sätze als Entschädigung vereinbaren - die allgemein als Stornogebühren bekannt sind.
Der Nachweis, dass weiter vermietet wurde, ist meist in der Praxis schwer bis gar nicht zu erbringen. Selbst ein Anruf, der ergäbe, dass nichts mehr frei ist, bedeutet noch nicht, dass auch weiter vermietet wurde mit Mieteinnahmen. Der Vermieter könnte ja einen Freund unentgeltlich untergebracht haben, da ja das App. nicht mehr vermietbar war...
Also viele wenn und aber.
Gruß
Peter
(juraforum.de)