Vor der Buchung eines Urlaubs müssen dem Kunden im
Reisebüro sämtliche Vertragsbedingungen aushändigt werden. Andernfalls sind
Klauseln unwirksam, mit denen Ansprüche des Urlaubers wegen etwaiger Mängel der Reise beschränkt werden sollen, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am
Donnerstag. Es sei dem Kunden nicht zuzumuten, das 'Kleingedruckte' in einem im Reisebüro ausliegenden Katalog zu studieren, urteilte das Karlsruher Gericht.
Damit kippte der BGH eine Bestimmung, mit der ein Veranstalter die normalerweise zweijährige Verjährungsfrist auf ein Jahr verkürzen wollte.
Geklagt hatte ein Urlauber, der bei seiner Hochzeitsreise nach Mauritius auf
einer regelrechten Baustelle gelandet war. Seine Klage landete wegen einer
fehlerhaften Adresse jedoch erst mehr als ein Jahr später beim
Reiseveranstalter. Der berief sich auf die Verjährungsklausel, die auf einer
ganzen Seite voller kleingedruckter Vertragsbestimmungen im Katalog enthalten
war. Weil der Katalog bei der Buchung im Reisebüro ausgelegen hatte, war das
Landgericht Frankfurt am Main der Ansicht, der Kläger hätte die Klausel vor der
Unterschrift unter die Buchung zur Kenntnis nehmen können. (Az: Xa ZR 141/07 vom 26. Februar 2009)
Dem widersprach der BGH. Ein Veranstalter könne sich nur dann auf seine
Reisebedingungen berufen, wenn er dem Kunden die Möglichkeit verschaffe, 'in
zumutbarer Weise' vom Inhalt Kenntnis zu nehmen. Davon sei hier schon deshalb
nicht auszugehen, weil Reiseveranstalter inzwischen nach einer Verordnung zur
Umsetzung der EU- Pauschalreiserichtlinie prinzipiell zur Aushändigung ihrer
Geschäftsbedingungen verpflichtet seien.
Laut BGH war die Verjährungsklausel noch aus einem zweiten Grund unwirksam. Sie sollte nämlich für sämtliche Ansprüche gelten - auch bei Gesundheitsschäden oder grobem Verschulden des Veranstalters. Solche Ansprüche könnten aber durch Geschäftsbedingungen nicht eingeschränkt werden - womit die komplette Klausel unwirksam sei. Das Landgericht Frankfurt muss nun abschließend über den Fall entscheiden.
Quelle: (dpa-AFX) -